Knallhart

Bachelorette: Der geheime Sex-Vertrag

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Daran muss sich Nadine Klein halten - sonst droht eine Strafe.

Am Mittwoch, 29.8., ist es schon so weit und das Halbfinale der Kuppelshow " Die Bachelorette " steht am Programm.

Lockere Flirts?

Nadine Klein, die fesche dunkelhaarige Protagonistin, wird dann zwischen drei Beaus wählen, die um ihr Herz (oder die Aufmerksamkeit, die der Gewinn mit sich bringt, buhlen). Sie hat die Macht! Oder doch nicht? Natürlich ist fast alles, was die Show betrifft, streng vertraglich geregelt. Die Bild hat den geheimen Vertrag der " Bachelorette " vorliegen. Das sind die krassesten Punkte daraus:

Sex

Das intime Spiel zwischen den Kandidaten ist sicherlich erwünscht - der Quote wegen. Doch in der Vereinbarung zwischen Nadine und dem Sender steht eindeutig geschrieben: "Sex gibt es nur auf eigene Gefahr!" Denn für das Risiko, dass ein möglicher intimer Kontakt - trotz des gründlichen Checks aller Kandidaten - mit sich bringen könnte, dafür ist der Sender nicht verantwortlich. 

Schönheit

Nadine darf sich bei zum Ende der Castingshow-Ausstrahlung nicht verändern: kein neuer Haarschnitt, kein Tattoo und dergleichen. Sie muss vorerst bleiben, wie sie ist. Das gilt übrigens auch für das Gewicht! 

(Straf-)Zahlungen

Nadine bekommt für die Teilnahme an der Show rund 30.000 Euro. Dazu kommen dann noch Verdienste, die sich durch Auftritte ergeben. Wenn die Produktion sich frühzeitig von Klein trennt, winken 10.000 Entschädigung. Doch sollte Nadine in Plauderlaune sein, über ihre Zeit bei der Bachelorette Geheimnisse ausplaudern, muss sie - je nach Schwere des Inhalts - mindestens 5.000 berappen.

So wird das Halbfinale

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