Auftrag verfehlt
Behörde: Der ORF ist zu lustig
05.10.2012
Zittern um Millionen. ORFeins und ORF 2 verletzen das ORF-Gesetz massiv.
Folgenreiches Urteil von der Medien-Behörde Komm-Austria für den ORF: Der Staatssender hat von Jänner 2010 bis August 2011 mit seinen Fernsehprogramm ORF eins und ORF 2 den gesetzlichen Auftrag zu einem ausgewogenen Programm nicht erfüllt. Die Behörde gibt damit einer vom Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) gegen den ORF eingebrachten Beschwerde recht.
80% Unterhaltung
Der ORF muss demnach zwei Fernseh-Vollprogramme anbieten, wobei zumindest drei der Kategorien Information, Kultur, Unterhaltung und Sport 10 % des Programms ausmachen müssen.
- Vor allem ORF eins erreiche mit einem Unterhaltungsanteil von rund 80 % die vom ORF-Gesetz geforderte inhaltliche Vielfalt nicht. Information (6,5 bis 7,1 %) und Kultur (rund 0,1 % ) kämen zu kurz.
- In ORF 2 wiederum lägen Kultur und Sport deutlich unter der vom Gesetz geforderten Schwelle von 10 Prozent.
„Das Programm des ORF ist zu kommerziell ausgerichtet. Der Unterhaltungsanteil überwiegt deutlich“, meint VÖP-Vorsitzender Klaus Schweighofer.
ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz zeigt sich indessen „bestürzt über einen unfassbaren Bescheid“. Der ORF-Chef will das Urteil rechtlich bekämpfen.
Der Bescheid könnte nämlich auch finanzielle Konsequenzen haben: Allein aus Gebühren erhält der ORF jährlich 596 Mio. Euro – um seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen ...