Knebel-Verträge
Das harte Leben der Bachelor-Herzdamen
13.02.2013
Strikes Reglement: Kein Facebook, Villa-Arrest, Sex-Stopp und Arzt-Check.
Immer mittwochs strahlt RTL ab 21:15 Uhr seine beliebte Kuppelshow "Der Bachelor" aus. Man sieht dabei gute gelaunte, äußerst attraktive Damen, die es sich in einer Villa in Südafrika gut gehen lassen und dabei um das Herz des RTL-Rosenkavaliers Jan kämpfen. Doch der Schein trügt. Wie nun die deutsche Bild Zeitung berichtet hat, werden die Herzdamen der Show an einer sehr kurzen Leine gehalten und mit harten Knebel-Verträgen zu Zucht und Ordnung gezwungen.
Von Flirt-Verbot und Sex-Stopp
Das Leben der Bachelor-Kandidatinnen, so will es die "Bild" wissen, ist während die Show im TV ausgestrahlt wird, bis aufs kleinste Detail geregelt. In Paragraf 1, Punkt 4 steht beispielsweise geschrieben, dass die Mädchen ab Vertragsunterzeichnung bis zum Ausstrahlungsende der Kuppelshow im TV (20. Februar) mit keinem Mann zusammen ziehen, sich verloben oder heiraten dürfen. Und auch Dates mit anderen Männern, die nicht Jan heißen und vom Beruf her RTL-Bachelor sind, seien Tabu. Schönheitsoperationen sind natürlich auch strengstens untersagt während der Ausstrahlungsdauer.
Villa-Arrest und Zwangsuntersuchungen
Auch der Aufenthaltsort der Kandidatinnen ist streng geregelt. Sie dürfen sich ausnahmslos in der Bachelor-Villa aufhalten. Wer sich hinausschleicht und erwischt wird, muss mit einer 1.000 Euro hohen Strafzahlung rechnen. Das soziale Leben wird in Südafrika auf null zurück gestellt. Bis zum Tag des Finales am 20. Februar ist die Benutzung von Plattformen wie Facebook, Twitter oder auch Xing untersagt. Eine Zwang-Untersuchung wurde bei den Mädchen vor Drehstart durchgeführt. Alle Herzdamen mussten sich von einem Arzt durchchecken lassen. "Der Mitwirkende entbindet die untersuchenden Ärzte von ihrer Schweigepflicht", soll da laut Bild in den Verträgen geschrieben stehen. Wer während der Dreharbeiten etwa schwanger wird, muss das unverzüglich der Produktionsfirma melden. Bei jeglichen Verstoß ist mit Geldstrafen zu rechen. Im Paragraf 6 ist die Höhe der Zahlung klar festgelegt. Mit "nicht weniger als 3.000, maximal jedoch eine Millionen Euro" Strafe müssen die Kandidatinnen bei einem Vergehen rechnen. Bei diesen Knebel-Paragrafen kann man den Mädchen nur wünschen, dass sie wirklich Zucht und Ordnungen in der Bachelor-Villa walten lassen und nicht auf dumme Gedanken kommen.