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Sommerhaus: Das sind die geheimen Verträge

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An diese strengen Regeln müssen sich die Promis halten.

In der ersten Folge der dritten Staffel von " Das Sommerhaus der Stars " flogen schon mächtig die Fetzen. Nicht alle der teilnehmenden Promipärchen mochten einander. Wer besonders nervte: Jens und Daniela Büchner. Die Malle-Auswanderer fiel durch viel Selbstbeweihräucherung auf. Zwar passieren diese Streits meist frisch von der Leber weg; doch an einige Regeln müssen sich die "Stars" trotzdem halten. Im Vertrag sind laut bild folgende Punkte festgeschrieben:

Überwachung

Alles darf gefilmt werden: Beim Duschen, am Klo, überall sind Kameras, die jederzeit Filmen. Das Material wird dann ausgestrahlt, obs den Teilnehmern gefällt, oder nicht. Das selbe gilt für Mikros. Auch die sind immer an. Flüstern schützt da nur ganz bedingt vor neugierigen Ohren. 

Krankheiten

Vor dem Einzug wird jeder medizinisch gecheckt. Keiner der Teilnehmer darf eine ansteckende Krankheit haben. Drogen zu nehmen ist untersagt, genauso wie übermäßiger Alkoholkonsum.

Geheim

Bis zum Schluss der Show darf nichts über die Geschehnisse des aufgezeichneten Formats an die Öffentlichkeit dringen.

Gagen

Bis zu 50.000 Euro verdienen die Pärchen in der  Villa . Damit sich alle anstrengen kommt ab Folge vier noch ein Bonus von 1500 Euro pro Episode drauf. 

Das Sommerhaus der Stars, jeden Montag um 20:15 auf RTL.

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