Baden statt arbeiten - das würden wir jetzt lieber tun, aber geht das eigentlich?
Die erste Hitzewelle des Jahres treibt das Thermometer auf bis zu 37 Grad. Lust auf Arbeit hat da kaum einer! Gibt es eigentlich bei solchen Temperaturen Anspruch auf hitzefrei? Leider nein! Laut Gesetz muss der Arbeitsplatz aber so gestaltet sein, "dass man nicht von der Hitze beeinträchtigt wird".
In der Arbeitsstätten-Verordnung steht: Gibt es im Job eine Klimaanlage, muss diese eingeschaltet werden. Freiwillig kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern natürlich "hitzefrei" geben, aber verpflichtend findet sich dieser Begriff nicht im Gesetzestext.
Recht auf Klimaanlage?
Gibt es am Arbeitsplatz eine Klimaanlage, dann muss die auch funktionieren und es müssen Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsgrenzen eingehalten werden. Genau heißt das: Bei "normaler" körperlicher Belastung wie z. B. häufigem Stehen muss die Raumtemperatur zwischen 18 und 24 Grad betragen; bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung wie im Büro zwischen 19 und 25 Grad. Die Luftfeuchtigkeit muss 40 bis 70 Prozent betragen. Dass ein Unternehmen seinen Mitarbeitern eine Klimaanlage zur Verfügung stellen muss, ist aber gesetzlich nicht verankert.
Schutz vor Sonne
Abgesehen davon ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen, z. B. durch bauliche Maßnahmen wie Jalousien.
Arbeitspausen
Auch was Arbeitspausen bei Hitze anbelangt, sind keine gesetzlich verpflichtenden Abweichungen vorgesehen. Lockerungen bei den Kleidungsvorschriften können auch nur vonseiten der Arbeitsmedizin empfohlen werden; vorgeschrieben sind sie nicht. Grundsätzlich steht es einem Chef natürlich frei, seinen Mitarbeitern - gegen Bezahlung jederzeit - freizugeben; immerhin sinkt mit der Hitze auch die Leistung.
Hitzefrei für Bauarbeiter
Jahrelang haben sie dafür gekämpft, ab heuer ist es so weit: Bei unmenschlich heißen Temperaturen haben Elektriker, Maurer, Betonmischer & Co. ab diesem Jahr erstmals das Recht auf "hitzefrei". Denn laut Gesetz sind Arbeiten am Bau bei über 35 Grad nicht zumutbar und können als "Schlechtwetterstunden" angerechnet werden. Damit bekommen Bauarbeiter nun nicht nur frei, sondern auch den Verdienstentgang um bis zu 60 Prozent abgegolten