Sonderabgabe

"Chipssteuer" soll vor Fastfood schützen

12.07.2011

Ungarn: Für Fertigprodukte ist ab 1. September eine Sonderabgabe fällig.

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Die Ungarn sollen nach dem Willen ihres Parlaments gesünder leben - indem sie weniger Fastfood verzehren. Nach einem am Montag beschlossenen Gesetz sollen übermäßig gesalzene, süße, kohlenhydrat- oder koffeinreiche Fertigprodukte mit einer Sonderabgabe belegt werden, die im Volksmund "Chipssteuer" genannt wird. Der allgemeine Gesundheitszustand der Ungarn sei im internationalen Vergleich "zurückgeblieben", hieß es zur Begründung.

Zur Kasse gebeten
Die Abgabe gilt ab 1. September. Bei inländischen Produkten werden die Hersteller zur Kasse gebeten, bei Importgütern die ungarischen Vertreiber. Ungarische Medien hatten im Vorfeld berichtet, die Steuer ziele auf Produkte der großen Fastfood-Ketten ab. Dies wird jedoch im Gesetzestext nicht ausdrücklich geregelt.

Ungarische Spezialitäten?
Unklar bleibt auch, wie kalorienreiche traditionelle ungarische Spezialitäten wie Bauernwürste oder Gänseleberpasteten einzustufen sind. Klar sei jedoch nach Angaben der ungarischen Nachrichtenagentur MTI, dass Senf und Soßen trotz ihres hohen Salzgehalts nicht der Sondersteuer unterliegen.

Getränke auch betroffen

Betroffen sind neben industriell verpacktem Gebäck auch Erfrischungsgetränke, die zu wenig Fruchtsaft enthalten. Im Fall von Getränken beträgt die Abgabe 5 bis 250 Forint (knapp 1 Euro) pro Liter, bei Esswaren 100 bis 200 Forint pro Kilogramm. Händler, die pro Jahr weniger als 50 Liter oder 50 Kilogramm der ungesunden Produkte verkaufen, werden von der Abgabe befreit.
 

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