Geschenkumtausch
Auch das Christkind kann nicht alles wissen
14.12.2011
Tücken bei Gutscheinen, Umtausch und Kauf in Internet. Tipps der AK.
Einen roten Pulli oder doch den Nietengürtel? Wer schon beim Geschenkeinkauf für Weihnachten unschlüssig ist, sollte vielleicht eher zu Gutscheinen greifen. "Aber Achtung, bei Umtausch, Gutscheinen oder Einkaufen im Netz lauern Fallen", stellte Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung für Konsumentenpolitik der Arbeiterkammer Wien, fest.
Kein gesetzliches Umtauschrecht
Beim Umtausch gilt: Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht. "Der Konsument muss den Umtausch ausdrücklich vereinbaren", erklärte die Expertin. Ist der Händler von sich aus dazu bereit, ist das Recht auf den Umtausch auf der Rechnung vermerkt. Umtauschen heißt eine andere Ware aussuchen - Bargeld gibt es zumeist nicht zurück. Wer nicht gleich etwas Passendes findet, erhält einen Gutschein.
Kein Bargeld
Für Gutscheine gibt es kein Bargeld. "Mit Gutscheinen können Sie Waren aus dem aktuellen Angebot kaufen", betonte Gabriele Zgubic. Ist der Gutschein mehr wert, wird für den Rest ein zweiter ausgestellt. Geht ein Unternehmen in Konkurs, kann der Gutschein wertlos werden. Gutscheine gelten 30 Jahre lang - außer sie sind zeitlich befristet.
Ware defekt
Bei Schäden an gekauften Waren: Konsumenten haben einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch bis zwei Jahren nach dem Kauf. Der Händler muss defekte Waren kostenlos reparieren oder austauschen, letztlich den Preis mindern oder das Geld zurückgeben. Jedenfalls sollte man immer die Rechnung aufbewahren, um Zeitpunkt und Ort des Kaufs nachweisen zu können.
Kauf im Internet
Der Kauf via Internet wird immer beliebter. "Bestellen Sie das erste Mal bei einem Ihnen unbekannten Händler, schauen Sie genau auf die Geschäftsbedingungen und Firmenangaben wie Name, Adresse, Mail, Telefonnummer", empfahl die Expertin. Auch ein Blick auf Versandspesen und das Rücktrittsrecht könne nicht schaden. Bei Online-Käufen gibt es ein Rücktrittsrecht bis zu sieben Werktage (Samstag nicht mitgezählt) ab Vertragsabschluss. Es gibt Ausnahmen - bei entsiegelten CDs und DVDs oder bei Tickets gibt es kein Rücktrittsrecht. Werden Konsumenten über das Rücktrittsrecht nicht ausreichend informiert, verlängert sich die Frist auf bis zu drei Monate.
Abgeraten wird jedenfalls von Ratenkäufen. Die Konditionen zählen zumeist zu den teuersten Krediten. Schlimmstenfalls sollte man andere Finanzierungsmöglichkeiten überleben.