Arbeitgeber muss für Kleidung und Aufwärmmöglichkeiten sorgen.
Bei den frostigen Temperaturen ist die Arbeit im Freien oder in schlecht beheizten Räumen "hart wie Gletschereis" - kältefrei gibt es dennoch nicht. Im Freien muss auch bei minus 20 Grad und eisigem Wind gearbeitet werden. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, zweckmäßige Kleidung und Aufwärmmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, teilte die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich mit.
Das sind die kältesten Jobs
Schutzausrüstung am Bau
Die Telefone würden heiß laufen, viele hätten Fragen zu dem Thema, so die Interessenvertretung. Am Bau müssen die Mitarbeiter jederzeit die Möglichkeit haben, zum Aufwärmen einen witterungsresistenten und auf mindestens 21 Grad beheizten Raum aufzusuchen. Für die Tätigkeiten im Freien muss die Firma auf ihre Kosten eine entsprechende Schutzausrüstung stellen und gegebenenfalls erneuern, so die AK.
19 kuschelige Grad im Büro
In Büros darf das Thermometer nicht unter 19 Grad fallen. Für Hallen, in denen mit hoher körperlicher Belastung gearbeitet wird, gilt eine Mindesttemperatur von zwölf Grad. Grundsätzlich sei der Arbeitgeber verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen. Bei Problemen riet die AK den Gang zum Betriebsrat oder zum Arbeitsinspektorat.
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