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Dickmacher bald leichter zu erkennen

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Neue Kennzeichnung: Angaben zu Kalorien, Zucker und Fett ab 2014 Pflicht.

Verbraucher können Dickmacher und Kalorienbomben im Supermarkt künftig leichter erkennen. Auf Verpackungen von Lebensmitteln und Getränken müssen ab 2014 Angaben zu Fett, Zucker, Salz, Kohlenhydraten sowie der Kaloriengehalt stehen. Die EU-Minister haben am Donnerstag in Brüssel einstimmig neue Regeln zur Kennzeichnung beschlossen. Diese sollen im Kampf gegen das grassierende Übergewicht in Europa helfen. Das Europaparlament hat der neuen Regelung bereits zugestimmt. Eine Lebensmittel-Ampel wird es europaweit aber nicht geben.

Analogkäse und Co.

Hersteller dürfen zudem Lebensmittel-Imitate wie Kunstkäse (Analogkäse) nicht mehr als Käse bezeichnen. Für Allergiker muss die Branche allergieauslösende Stoffe besonders hervorheben, Produkte mit Koffein (wie Energy-Drinks) müssen einen Warnhinweis für Schwangere und Kinder tragen. Genau angegeben werden muss die Herkunft von Frischfleisch - bisher gilt das nur für Rindfleisch.

Tagesbedarf
Die Verordnung wird voraussichtlich im November in Kraft treten. Um der Industrie die Umstellung zu erleichtern, werden die Vorgaben aber erst 2014 Pflicht, die Regeln für Nährwertangaben erst 2016. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) erklärte, er gehe davon aus, "dass die deutsche Lebensmittelwirtschaft die Vorgaben innerhalb der Übergangsfristen zügig umsetzen wird". Heute haben nach EU-Angaben bis zu 70 Prozent aller Produkte Tabellen zum Inhalt, häufig mit Richtwerten für den Tagesbedarf.

Lebensmittel-Ampel
Die von Verbraucherschützern geforderte Lebensmittel-Ampel ist in der EU schon seit einem Jahr vom Tisch, weil sie keine Mehrheit fand. Sie würde die Verbraucher auf der Packung farblich darüber informieren, ob der Salz-, Zucker- und Fettgehalt im grünen, gelben oder roten Bereich ist. Verbraucherschützer nennen den Beschluss daher "Augenwischerei" und verlangen farbliche Markierungen, Angaben auf der Vorderseite und größere Schrift. Laut EU-Vorgabe müssen die Angaben in einer Tabelle je 100 Gramm oder 100 Milliliter erfolgen, die Schrift muss eine Mindestgröße haben.

Zusätzliche Angaben pro Portion bleiben erlaubt. Die Industrie kann auch kennzeichnen, wie viel Prozent des durchschnittlichen Tagesverbrauchs einer 40 Jahre alten Frau damit abgedeckt sind. Die vom EU-Parlament geforderte Pflicht dazu setzte sich nicht durch. Das gilt auch für die Forderung von Verbraucherschützern, die Angaben auf der Vorderseite der Verpackung vorzuschreiben. Alkoholische Getränke sind von der Verordnung vorerst ausgenommen.
 

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