Frankreich
Strenge Strafen für Anstiftung zur Magersucht
15.04.2008
Bis zu drei Jahren Gefängnis drohen Personen, die zur Magersucht anstiften.
Frankreich will strafrechtlich gegen Personen vorgehen, die zur Magersucht anstiften. Die Nationalversammlung billigte am Dienstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der konservativen Regierungsmehrheit, der dafür bis zu zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 30.000 Euro vorsieht.
Bis zu 45 000 Euro Strafe
Demnach macht sich strafbar, wer "einen
Menschen dazu bringt, eine exzessive Magerkeit" anzustreben, indem die
Opfer zu einer gesundheits- oder gar lebensgefährdenden Beschränkung der
Nahrungsaufnahme angestiftet werden. Bei dadurch verursachten Todesfällen
steigt die Strafe bis auf drei Jahre Haft und 45.000 Euro Strafe.
Auch im Netz wird gestraft
Der Straftatbestand soll auch für
Internetseiten gelten, die Magersucht verherrlichen und in den vergangenen
Jahren starke Verbreitung gefunden haben. Auch hier droht den Betreibern bis
zu zwei Jahren Haft.
(c)AP
30 000 bis 40 000 sind magersüchtig
Die oppositionellen
Sozialisten sowie Kommunisten und Grüne enthielten sich bei der Abstimmung
über den Gesetzentwurf, der aus ihrer Sicht "allein auf Bestrafung
setzt" und das eigentliche Problem der Magersucht nicht angeht. In
Frankreich sind nach Regierungsschätzungen 30.000 bis 40.000 Menschen
magersüchtig. 90 Prozent von ihnen sind Frauen und Mädchen, wobei die
höchsten Zahlen im Alter von zwölf bis dreizehn Jahren und zwischen 18 und
19 Jahren verzeichnet werden.
Designer aufgepasst!
Designer, Mode Magazine und Werbefirmen,
die es gewohnt sind mit superschlanken Mädchen zu arbeiten, sollten sich
vorsehen und die Models mit genug Catering versorgen, um nicht auf die
schwarze Liste der Magersuchtanstifter zu kommen.