Die lauen Sommerabende eignen sich perfekt für einen Grillabend auf der Terrasse oder auf dem Balkon. Wir verraten, was dabei erlaubt und was verboten ist.
Bei kaum einem anderen Thema im Sommer kochen die Emotionen so schnell hoch wie beim Grillen. Die Einen empfinden es als unverzichtbaren Teil der Sommertradition, während die Anderen dem Würstchen-Geruch und Qualm lieber aus dem Weg gehen. Besonders heikel wird es, wenn es um das Grillen auf dem Balkon geht, denn in Mehrfamilienhäusern ist man seinen Nachbar:innen nun mal näher als in Häusern mit eigenem Garten oder Parks, was eine erhöhte Rücksicht auf andere erfordert. Wie genau und worauf sonst noch beim Grillen auf dem Balkon zu achten ist:
Ist das Grillen auf dem Balkon überhaupt erlaubt?
Grundsätzlich ist das Grillen auf Balkon und Terrasse erlaubt, auch in Mehrfamilienhäusern. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme: Die Vorgaben im Mietvertrag haben Vorrang. Werden grillende Aktivitäten im Mietvertrag ausdrücklich untersagt, ist dies strikt zu befolgen. Ein Verstoß kann zu ernsten Konsequenzen wie Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar Kündigung führen.
Denn egal, ob Elektrogrill, Gasgrill oder Holzkohlegrill: Grillgeräte sind Gefahrenquellen. Wird Rauch oder Funkenflug befürchtet, die die Nachbar:innen beeinträchtigen können, ist das Grillen eindeutig untersagt.
Wo darf man grillen?
In Mehrfamilienhäusern ist nicht nur der Balkon, sondern auch Terrassen oder ein Gemeinschaftsgarten als Grillort erlaubt, solange andere Mieter:innen dadurch nicht gestört werden. Doch was als störend empfunden wird, variiert von Person zu Person. Der Geruch von Spareribs kann für Veganer:innen beispielsweise weniger erfreulich sein. Doch müssen sie da durch? Jein, denn rechtlich ist es nicht klar festgelegt, wie oft man auf Balkon oder Terrasse grillen darf. Dennoch sprechen verschiedene Gerichtsurteile für drei- bis viermal im Jahr. Um die Nachbar:innen daher nicht zu verärgern, orientiert man sich am besten an diese Anzahl und beendet den Grillabend spätestens um 22 Uhr.
Grillen auf dem Balkon: Was gegen den Rauch hilft
Viele Grill-Fans behaupten zwar, Rauch gehöre einfach zum Grillen dazu. Diese Meinung mag zutreffen, jedoch sollte beim Grillen auf dem Balkon aus Rücksicht auf die Nachbarschaft der Rauch so gering wie möglich gehalten werden. Wenn Rauch in die Nachbarwohnung zieht, drohen nämlich Geldstrafen gemäß des Immissionsschutzgesetzes.
Eine einfache Lösung den Rauch zu minimieren besteht darin, auf Elektro- oder Gasgrills umzusteigen. Beide Varianten erzeugen kaum Rauch und sind leicht zu handhaben. Wenn man jedoch auf einen Holzkohlegrill nicht verzichten möchte, gibt es einige Tricks, um den Rauch zu reduzieren. Etwa, Holzkohlebriketts an einem trockenen Ort zu lagern, da Feuchtigkeit das Rauchvolumen beim Grillen erhöhen kann. Alternativ kann auch spezielle Kohle verwendet werden, die weniger Rauch erzeugt, wie zum Beispiel aus Kokosnussschalen.