Prozess Louboutin vs. Yves Saint Laurent
Streit um die rote Sohle hat ein Ende
17.10.2012
Endlich kam auch der große Streit darum, wer das Recht auf eine rote Schuhsohle hat, zu einem friedlichen Ende. Gegenklagen von YSL an Louboutin werden aufgegeben.
YSL gibt klein bei
Der klügere, oder in dem Fall der schwächere, gibt nach: so unterzeichnete das Modehaus Yves Saint Laurent nun vor Gericht einen Antrag, in dem es sich dazu verpflichtet, die Anklage gegen Christian Louboutin aufzugeben. Eine weise Entscheidung, die, so hofft vor allem das Gericht, beiden Modehäusern endlich Frieden bringen wird.
Louboutin klagte zuerst im April des vergangenen Jahres Yves Saint Laurent an, weil das Modehaus ein fast identisches Paar Schuhe nachmachte und sich tatsächlich traute sogar rote Sohlen zu verwenden. Ein Fehler, der für den berühmten Schuhmacher fatal war. Denn laut ihm sollte niemand sonst auf der Welt, außer ihm, das Recht besitzen Schuhe mit roter Sohle zu produzieren. Schließlich handelt es sich um ein bestimmtes Rot an einer bestimmten Stelle, das zu seinem Markenzeichen wurde.
Das Gericht sah die ganze Sache anders und beschloss, dass Louboutin kein Recht auf ein Farbe haben kann und sie nur für sich beanspruchen darf. Beschlossen wurde damals, dass Schuhe anderer Designer, die komplett rot sind auch eine rote Sohle haben dürfen, so wie der berühmte Schuh von Yves Saint Laurent, wegen dem der Streit ausbrach.
Yves Saint Laurent scheint mit dieser Entscheidung zufrieden zu sein und wird seine Gegenklage zurückziehen, weil es für beide Modehäuser gefährlich werden könnte, wenn das Gericht noch weitere Gesetze festlegt. Zum Glück – jetzt kann Mister Louboutin wieder ruhig schlafen!