Gerichtsstreit um Bianca Jaggers Ring

21.01.2010

Der zivilgerichtliche Streit um Bianca Jaggers im Sommer 2008 in Salzburg verlorenen und wiedergefundenen Platinring geht in die nächste Runde.

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Drei Monate lang war die Rufschädigungsklage des Finders gegen die Menschenrechtsaktivistin ruhend gestellt. Da eine außergerichtliche Einigung aber nicht erzielt wurde, stellt der Anwalt des Salzburger Unternehmers einen Fortsetzungsantrag beim Salzburger Landesgericht. Ein Finderlohn für das offenbar 200.000 Euro teure Schmuckstück wurde bisher nicht bezahlt.

Der Salzburger Reinhard Ringler hatte Bianca Jagger und deren Anwalt Gabriel Lansky wegen Rufschädigung geklagt, nachdem er den Finderlohn ergebnislos eingefordert hatte. Der Unternehmer fühlte sich in seiner Ehre gekränkt: Lansky hatte damals argumentiert, seine Mandantin zahle deshalb keinen Finderlohn, weil der Salzburger den Ring "massiv verspätet" ausgefolgt habe. Er bezeichnete es laut Medienberichten als "lächerlich" und "Unfug", dass Ringler den Schmuck anfangs für wertlos gehalten habe.

Am 4. Mai 2009 saßen sich die Streitparteien - Jagger war nicht gekommen - vor einem Salzburger Zivilrichter gegenüber. Die Verhandlung verlief ohne Ergebnis, der Vorschlag auf außergerichtliche Einigung wurde vorerst abgelehnt. Danach schlug der ehemalige Anwalt des Salzburgers, Paul Kreuzberger, eine "globale Lösung" vor. Er wollte die Frage um den geforderten Finderlohn in der Höhe von rund 10.000 Euro in die Thematik einbinden. Da es zu keiner Einigung gekommen ist, beantragte nun der jetzige Anwalt des Finders, Alexander Schuberth, einen Fortsetzung des Verfahrens.

Zur Vorgeschichte: Die Ex-Frau von Rolling Stone Mick Jagger verlor während ihres Aufenthalts anlässlich der Salzburger Festspiele ihren Ring. Der Salzburger fand ihn am 22. August am Ginzkey-Platz. In der Meinung, es handle sich um einen wertlosen Schlüsselanhänger, schenkte er ihn seiner 13-jährigen Tochter und fuhr dann auf Urlaub. Als er aus der Zeitung von dem hochkarätigen Verlust erfuhr, ließ er ihn zur Polizei tragen. Den Vorschlag der Beklagten, 1.000 Euro dem Mädchen zu schenken und 9.000 Euro an Amnesty International zu spenden, lehnt der Kläger ab.

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