Neue Polanski-Beschwerde gegen Auslieferungshaft

04.11.2009

Die Anwälte des in der Schweiz inhaftierten Starregisseurs Roman Polanski haben erneut die Freilassung ihres Mandanten gefordert. Eine Sprecherin des Bundesstrafgerichts in Bellinzona bestätigte am Mittwoch den Eingang einer weiteren Haftbeschwerde.

Zur Vollversion des Artikels
Zur Vollversion des Artikels

Polanski, der wegen eines über 30 Jahre zurückliegenden Sexualdeliktes in Auslieferungshaft sitzt, wurde bisher wegen erhöhter Fluchtgefahr nicht freigelassen. In Justizkreisen hieß es, die erneute Beschwerde müsse mit einem deutlich verbesserten Kautionsangebot untermauert werden, sollte sie in Erwägung gezogen werden. Polanskis Pariser Anwaltskanzlei wollte sich am Mittwoch nicht zur Höhe der gebotenen Kaution äußern.

Dem Regisseur wird vorgeworfen, in den 70er Jahren ein damals 13-jähriges Mädchen betrunken gemacht und vergewaltigt zu haben. In einem US-Verfahren 1978 hatte er die Vergewaltigung zugegeben. Für das Geständnis handelten seine Anwälte damals eine milde Strafe aus. Als es Anzeichen gab, dass der Richter sich nicht an die Absprache halten wollte, war Polanski aus den USA geflohen und nie mehr dorthin zurückgekehrt.

Polanski lebte in Frankreich und reiste auch ungehindert in die Schweiz, wo er einen Ferienwohnsitz im Prominentenort Gstaad besitzt. Nachdem er Ende September bei seiner Einreise nach Zürich festgenommen worden war, hatte er das Haus als Kaution für seine Freilassung angeboten. Das wurde als unzureichend abgelehnt. Der Staat verlange eine Barsumme, hieß es.

Die USA haben inzwischen offiziell einen Auslieferungsantrag gestellt. Zudem will ein Berufungsgericht in Los Angeles in dem mehr als drei Jahrzehnte alten Vergewaltigungsverfahren am 10. Dezember Polanskis Anwälte anhören.

Zur Vollversion des Artikels