Das Pariser Society-Blatt "Paris Match" beklagt einen "extrem schweren Eingriff in die Freiheit der Information": Auf gerichtliche Anordnung musste das Wochenmagazin am Donnerstag auf der Titelseite mitteilen, dass es die Rechte von Prinzessin Carolin und Ernst August Prinz von Hannover verletzt habe.
"Paris Match" hatte im September 2009 auf der Titelseite ein Foto von Caroline veröffentlicht und die Trennung des Paares gemeldet. Das Blatt wurde verurteilt, weil es die Wahrheit gesagt hat", schrieb Redaktionschef Olivier Royant. Die Information sei "von allen Medien Europas und der Welt verbreitet" worden. Wer darauf Wert lege, dass sein Familienglück mit Fotos verbreitet werde, könne derselben Presse nicht die Veröffentlichung unliebsamer Informationen vorwerfen. Royant wertete das Urteil als Beleg für den Niedergang der Pressefreiheit in Frankreich.
Das Gericht von Nanterre bei Paris kam dagegen am 10. Dezember 2009 zu dem Schluss, der "Match"-Bericht habe "die Privatsphäre und das Recht auf das eigene Bild von Caroline und Ernst-August von Hannover verletzt". Die Zeitschrift musste die Verurteilung ihres Verlages Hachette Filipacchi auf Antrag der beiden Geschädigten auf der Titelseite kundtun.
Prinzessin Caroline und Ernst August von Hannover wehren sich regelmäßig gegen unerlaubte Veröffentlichungen von Paparazzo-Bildern und Artikeln über ihr Privatleben. So hat auch die Berichterstattung der Zeitschrift "Bunte" über einen Badeurlaub des Welfen in Thailand ein juristisches Nachspiel. Die "Bunte" hatte am 7. Jänner unter dem Titel "Geht hier seine Ehe baden?" den Welfen in Begleitung einer Frau gezeigt. Ihren größten Sieg über die Paparazzi hatte Caroline 2004 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte errungen.
Noch vor zwei Wochen hatte Caroline von Monaco als Zeugin vor dem Hildesheimer Gericht für den guten Ruf ihres Mannes gekämpft. In dem Prozess ging um eine handgreifliche Attacke von Ernst August auf einen Disco-Besitzer auf einem Strand in Kenia. Die Prinzessin bestätigte die Aussagen ihres Gatten, denen zufolge er dem Mann nur zwei Ohrfeigen wegen Lärm- und Lichtbelästigung gegeben habe.