Die Mehrheit der Österreicher wird im nächsten Jahr eine neue E-Card bekommen.
Die Karte hat eine Neuerung
In deutlich spürbarer Blindenschrift
werden die Buchstaben "SV" auf der Oberfläche zu fühlen sein. So
ist die E-Card für Menschen mit Seheinschränkungen von allen anderen Karten
mit einem Griff leicht zu unterscheiden. Die bereits im November abgebuchte
Gebühr für die E-Card bleibt mit zehn Euro unverändert, ansonsten wir die
Gesundheit allerdings mit 1. Jänner wieder teurer, wenn auch nur
geringfügig.
Austausch von 4 Millionen Karten
Im Laufe des nächsten Jahres
werden etwa vier Mio. E-Cards ausgetauscht, weil die Gültigkeit der
europäischen Krankenversicherungskarte auf der Rückseite abläuft. Das
betrifft alle Menschen, die bei der Ausgabe der ersten Karte vor fünf Jahren
unselbstständig erwerbstätig waren und seither keine neue Karte bekommen
haben. Jene Personen, deren europäische Krankenversicherungskarte über das
Jahr 2010 hinaus gültig ist, erhalten keine neue Karte. Das betrifft u.a.
auch Pensionisten. Sehbehinderte werden die neue Karte nicht automatisch
zugeschickt bekommen, wenn die alte noch nicht abgelaufen ist. Sie müssen
diese beim Hauptverband anfordern.
Die Versicherten erhalten ihre neue E-Card spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der europäischen Krankenversicherungskarte. Die neue Karte ist dann sofort verwendbar, die alte wird durch die Neuausstellung ungültig und kann vernichtet und mit dem Hausmüll entsorgt werden. Zusätzlich zur Blindenschrift ist die Karte auch für den Einsatz der aktuellsten Verschlüsselungstechnologien für die Bürgerkarte geeignet. Damit sind künftig auch Mailsignatur und Verschlüsselung möglich. Die E-Card ist damit auch schon für das elektronische Rezept und die geplante elektronische Gesundheitsakte vorbereitet, die jedoch im kommenden Jahr noch nicht flächendeckend umgesetzt werden.
In Spitälern wird die Verwendung der E-Card im nächsten Jahr verpflichtend. Derzeit wird sie zwar grundsätzlich schon überall angenommen, allerdings funktioniert sie bis jetzt nur in etwa 150 Krankenanstalten online. Außerdem kann im Zweifelsfall die Identität von Patienten überprüft werden, um Missbrauch der E-Card zu verhindern. Beim niedergelassenen Arzt soll die Ausweispflicht zur E-Card im Laufe des Jahres folgen, dazu sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen.
Kassenvertrag bis 70 Jahre
Alten Ärzten werden die Patienten
künftig nicht mehr so häufig begegnen. Mediziner werden ab nächstem Jahr nur
noch bis zum 70. Lebensjahr einen Kassenvertrag bekommen. Im Falle der
Nicht-Nachbesetzung und somit der Streichung einer Planstelle wird es eine
Investitionsablöse für den betreffenden Arzt geben.
Etwas teurer wird im kommenden Jahr auch wieder das Kranksein. Die Rezeptgebühr wird um zehn Cent auf fünf Euro erhöht. Für die Befreiung von der Rezeptgebühr dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 783,99 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1.175,45 Euro monatlich haben. Diese Beträge erhöhen sich pro Kind um 82,16 Euro. Chronisch Kranke dürfen als Alleinstehende 901,59 Euro und als Ehepaare 1.351,77 Euro an Nettoeinkünften nicht überschreiten, um von der Rezeptgebühr befreit zu sein.
Höhere Sozialversicherungsbeiträge müssen zusätzlich Menschen mit höherem Einkommen zahlen, weil die Höchstbeitragsgrundlage um 90 Euro auf 4.110 Euro erhöht wird. Teurer werden auch Heilbehelfe und Kuren. Der Kostenanteil bei Heilbehelfen steigt von 26,80 Euro auf 27,40, für Brillen müssen künftig 82,20 statt bisher 80,40 Euro selbst bezahlt werden. Für einen Kuraufenthalt bzw. Rehabilitation müssen ab 1. Jänner 7,17 Euro statt bisher 7 Euro pro Tag dazugezahlt werden.
Solarienverbot für Jugendliche
Ebenfalls im kommenden Jahr
soll ein Solarienverbot für Kinder und Jugendliche in Kraft treten. Da
aufgrund internationaler Studien längst bekannt ist, dass zu viel künstliche
Sonne die Entstehung von Hautkrebs begünstigt, wurde die neue Regelung, die
als Verordnung im Rahmen des Gewerberechts festgelegt wird, von Dermatologen
begrüßt.
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) hatte Mitte November das Inkrafttreten der Bestimmung ungefähr für Mitte Februar in Aussicht gestellt. Im Entwurf wurde ein Alterslimit von 18 Jahren festgesetzt, das wissenschaftlichen Empfehlungen entspricht. Im Parlament sprachen sich alle fünf Parteien für das Solarienverbot für Jugendliche aus.