Ab Anfang 2010 können sich Eltern über den Lohnsteuer-Ausgleich bis zu 1.370 Euro pro Kind zurückholen – rückwirkend ab Jänner 2009.
Viele Eltern dürfen sich beim Lohnsteuer-Ausgleich für 2009 auf einen Extra-Tausender freuen. Denn nach dem Jahreswechsel werden erstmals die Kosten für Kinderbetreuung absetzbar sein: Bis zu 2.300 Euro kann man sich vom Finanzamt zurückholen – rückwirkend ab 1. Jänner 2009 und pro Kind. Für Top-Verdiener heißt das zusätzlich 1.150 Euro, für mittlere Einkommen bringt das netto bis zu 840 Euro. Dazu kommt der ebenfalls neue Kinderfreibetrag von 220 Euro. Absetzbar sind die Kosten für öffentliche und private Kindergärten und „pädagogisch geschultes Betreuungspersonal“.
Auch die Oma absetzbar
Darunter fallen Tagesmütter, Au Pairs und
selbst Omas – sofern sie etwa eine Babysitter-Schulung im Ausmaß von acht
Stunden nachweisen können.
Beizulegen ist der Arbeitnehmerveranlagung lediglich eine Rechnung der Betreuungseinrichtung (oder der Oma). Aber: Nur die echten Betreuungskosten werden abgerechnet, also etwa nicht Verpflegungskosten. Anspruch haben nur Eltern von Kindern bis zehn Jahren.
Der Geldregen ist Teil des Anfang 2009 geschnürten Familien-Entlastungspakets. „In Summe sprechen wir hier von einer Entlastung, die dem durchschnittlichen 15. Gehalt für Familien entspricht“, so VP-Familien-Staatssekretärin Christine Marek.
Steuerzuckerl für Oma und Tagesmutti
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