Mit gutem Beispiel voran
Seitensprünge verboten
31.08.2009Italiens Carabinieri sind Seitensprünge gerichtlich verboten / Da er eine "beispielhafte Haltung" an den Tag legen muss
(c) sxcEin italienischer Polizist darf keine außereheliche Beziehung haben, da er eine "beispielhafte Haltung" an den Tag legen muss. Das italienische Kassationsgericht entschied nach Presseberichten vom Dienstag, dass die Carabinieri keinesfalls mit Seitensprüngen "Schande über ihre Brigade bringen und ihre Waffe entehren" sollten.
Affäre mit verheirateter Frau
Es bestätigte damit die Verurteilung eines Rosario B., der gegen seinen Vorgesetzten rebelliert hatte. Leutnant Nicolo C. hatte seinen Gefreiten aufgefordert, seine Affäre mit einer verheirateten Frau in Capaccio bei Salerno zu beenden. Daraufhin hatte der Gefreite seinen Chef als "heimtückischen Lügner und Dieb" bezeichnet und versucht, ihm seinen Schreibtisch entgegenzuschleudern.
Das Kassationsgericht befand, dass der Leutnant im Recht sei. Ein Militärgericht in Neapel hatte zuvor befunden, dass die Herzensangelegenheiten des Gefreiten "in einem privaten und persönlichen Zusammenhang stehen, die mit dem Dienst nichts zu tun haben" und den Leutnant deshalb nichts angingen.