Unterschiedliche Zahlungen
Streit um Schulstarthilfe
04.09.2009
Über die Schulstarthilfe ist ein politischer Streit ausgebrochen. Wieviel die Bundesländer zahlen erfahren Sie hier.
Der Schulbeginn stellt auch heuer wieder für Eltern eine äußerst teure Angelegenheit dar. Das Schulstartgeld trägt in geringem Ausmaß zu ihrer Entlastung bei. Niederösterreich, die Steiermark und Vorarlberg machen nicht mit.
Der Bundesländervergleich
Wien
Die Sachleistung für jeden Schüler, jede schülerin, im
Pflichtschulalter beträgt 29 Euro. Der Antrag ist von der Schule an die
Schulbehörde zu stellen.
Burgenland
100 Euro "Schulstartgeld" für die Kinder der 1. Klasse
Volksschule. Es gibt keine Einkommensprüfung, Voraussetzung ist der
Hauptwohnsitz im Burgenland. Der Antrag ist beim Familienreferat der
Landesregierung zu stellen.
Tirol
145,25 Euro "Schulstarthilfe" einmal jährlich im Herbst
(6-15 Jahre). Als Einkommensgrenze gilt die Ausgleichszulage ("polit.
Armutsgrenze"). Der Antrag ist in der Wohnsitzgemeinde zu stellen.
Oberösterreich
100 Euro "Schulbeginnhilfe" für die Kinder
der 1. Klasse Volksschule. Hier gibt es eine Einkommensgrenze. Der Antrag
ist beim Familienreferat der Landesregierung zu stellen.
Salzburg
155 Euro "Schulstartgeld" für jeden Schüler/Schülerin im
Pflichtschulalter. Bezugsberechtigt sind Sozialhilfeempfänger, es gibt also
eine Einkommensgrenze. Der Antrag ist im Sozialamt, oder bei der
Bezirkshauptmannschaft einzubringen.
Kärnten
73 Euro "Schulstartgeld" als Gutscheine (erste bis
neunte Schulstufe), keine Einkommensprüfung. Der Antrag ist in der
Bildungsabteilung beim Land Kärnten oder über die Schule einzubringen.