Gegen ein Quickie zwischendurch ist ja nichts einzuwenden. An diesen Orten droht Ihnen fürs Liebesspiel eine Strafe!
Sex an öffentlichen Orten
Allgemein gilt: An allen
öffentlich Orten, an denen man von anderen Personen erwischt oder gesehen
werden kann, ist Sex verboten. Es handelt sich hierbei um eine 'Erregung
öffentlichen Ärgernisses'. Dabei können die theoretisch denkbaren
Auslegungen laut dem österreichischen Gesetz von Geschlechtsverkehr in der
Öffentlichkeit bis zu unzureichender Bekleidung reichen.
Hier ist Sex verboten
- im Fahrstuhl
- auf einem Hochsitz im Wald
Hier handelt es sich genau genommen
um fremdes Eigentum, auf dem man seinen Akt vollzieht.
- in einer Umkleidekabine im Shopping-Center
Es besteht unter
anderem die Gefahr von Kleinkindern gesehen zu werden. Daher streng
verboten!
- im Parkhaus
Auch wenn Sie sich in Ihrem eigenen Auto befinden,
erregt Ihr Liebesakt doch öffentlichen Ärger.
- im Kino
Ein leeres Kino. Nur Sie sitzen mit Ihrem Liebsten in
der letzten Reihe. Verlockende Vorstellung - aber leider verboten. Sie
könnten gesehen werden oder das Mobiliar beschmutzen. Beides ist unzulässig!
- in der Sauna
Aus Gründen der Hygiene absolut verboten! Besitzen
Sie eine eigene Sauna, steht dem Liebespiel im Dampf nichts entgegen.
- im Park
Auch wenn Gebüsche einen Sichtschutz bieten würden -
hier sollten Sie Ihre Leidenschaft zügeln und in die eigenen vier Wände
verlegen. Ein sich lustvoll hingebendes Paar ist wirklich nicht für
Kinderaugen bestimmt.
- am Strand (zu den Strafen die drohen können, lesen Sie unten mehr)
Sex am Strand
Laut einer Studie haben 29% der Österreicher und
Österreicherinnen bereits eine flotte Nummer am Strand geschoben. In diesen
Ländern wird der sandige Liebesakt geahndet:
- Ägypten
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Italien
- Kroatien
- Österreich
- Portugal
- Rumänien
- Spanien
- Türkei
- USA
Fazit |