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Ort
Wer ein Einzelbüro hat, muss nur die Türe zusperren und los geht’s! Auf dem Schreibtisch, unterm Schreibtisch, auf dem Bürostuhl oder dem Fensterbrett - hier sind Sie ungestört.
Bei einem Großraumbüro sieht es gleich etwas anders aus. Hier wartet man entweder, bis die restlichen Kollegen Feierabend haben. Wer nicht so lange warten will, kann auf den Kopierraum oder die Toilette ausweichen. Die beiden Orte sind zwar nicht romantisch, dennoch ist man ungestört. Gleichzeitig sind diese Örtchen mit dem Nervenkitzel verbunden, dass jederzeit jemand reinkommen könnte. Außerdem gibt es noch den Parkplatz, wo man sich für einen Quickie ins Auto zurückziehen kann oder den Aufzug, wo es aber wirklich schnell gehen muss.
Partner?
Ideal ist ein Kollege, der nur auf bestimmte Zeit im Unternehmen ist. Auch okay ist der nette Mitarbeiter, mit dem man sich schon immer gut verstanden hat und natürlich auch attraktiv fand. Wenn man täglich so viel Zeit miteinander verbringt, können durchaus sexuelle Fantasien ausgelöst werden. Diese können gerne umgesetzt werden, aber nur, wenn sie sich im Vorhinein sicher sind, was das Tête-à-tête für Sie bedeutet. Soll es nur bei einem One-Night-Stand bleibt oder könnten Sie vielleicht doch Gefühle haben?
Vom Chef sollte man allerdings auf jeden Fall die Finger lassen. Das macht nämlich nur Problem. Solche Machtverhältnisse passen nur in den seltensten Fällen zu sexuellen Gelüsten.
Regeln
- Nicht zusammen den Raum verlassen
- Nichts per Mail ausmachen, das kann nämlich ganz schnell unabsichtlich an jemand anderen gehen
- Nie ganz ausziehen (es muss ja schließlich schnell gehen)
- Diskretion (die Kollegen sollten davon nichts wissen)
- Kein betrunkener Sex auf Veranstaltungen
- Ist das Büro oder Örtchen eh nicht videoüberwacht?
- Sauber bleiben (alles so wieder verlasse, wie Sie es vorgefunden haben)
Rechtliche Folgen?
Sex im Büro ist generell nicht strafbar. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann er strafrechtlich oder arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Wer jedoch Sex in frei zugänglichen Räumen hat, kann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses bestraft werden. Sex zwischen Vorgesetztem und Untergebenem kann als sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen bestraft werden – darauf sollten Sie also besser verzichten!
Konsequenzen
Solange Sie diskret bleiben, sollte es eigentlich keine Konsequenzen haben. Böld ist nur, wenn Sie der Kollege danach anders behandelt oder es doch ausplaudert und die anderen Mitarbeiter hinter ihrem Rücken zu tuscheln beginnen. Aber das Risiko geht man nun mal ein, wenn man Liebe am Arbeitsplatz sucht...