Der umstrittene Roman "Ende einer Nacht" über die Schauspielerin Romy Schneider darf weitgehend unverändert und ungeschwärzt erscheinen. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) gab den Rechtsmitteln des Münchner Blumenbar-Verlags und des Autors Olaf Kraemer statt und hob ein Urteil des Landgerichts Frankfurt auf.
Dieses Gericht hatte im Februar noch der Unterlassungsklage des dritten Ehemannes der Mutter Romy Schneiders, Magda Schneider, stattgegeben und dem Verlag aufgetragen, mehrere Passagen zu schwärzen. In der rechtlichen Auseinandersetzung war es um Textpassagen gegangen, in denen Magda Schneider in die Nähe Adolf Hitlers und der Nationalsozialisten gerückt wird. Schneider, die in den 1930er Jahren in der Nachbarschaft von Hitlers Berghof in Berchtesgaden gewohnt hatte, sei häufig von Hitler eingeladen worden und bei ihm zu Gast gewesen, heißt es in dem Buch. Der Witwer der Schauspielerin sah hierin wie auch das Landgericht eine Verletzung des "postmortalen Persönlichkeitsrechtes" der 1996 gestorbenen Künstlerin.
Die OLG-Richter kamen in ihrer Entscheidung jedoch zu einer anderen rechtlichen Würdigung. Die im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit müsse über dem Persönlichkeitsrecht der gestorbenen Schauspielerin stehen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Nur ein Satz müsse weiterhin geschwärzt werden. Darin war von einem "Nazi-Schrein" mit Andenken an die NS-Zeit die Rede, den Schneider vor dem Eintreffen der alliierten Truppen im Frühjahr 1945 in ihrem Garten vergraben habe, heißt es weiter in dem Buch.