Schock-Diagnose
Schwanger mit der zweiten Vagina
28.07.2015
Für eine Frau aus Deutschland kam die Nachricht, dass sie zwei Vaginas hat nicht nur schockierend, sondern auch mit einer „Überraschung“. Wie ist das möglich?
Eigentlich hatte sich die junge Frau gerade erst eine Spirale von Ihrem Frauenarzt einsetzen lassen, weil Sie und Ihr Freund die Familienplanung noch etwas in die Zukunft verlegen wollten. Umso erstaunter war das Paar dann, als es hieß, dass die junge Frau schwanger sei. Wie konnte denn das möglich sein? Jetzt hatte sie sich gerade erst eine Spirale einsetzen lassen und jetzt sollte sie schwanger sein? Irgendetwas kann doch da nicht mit rechten Dingen zugehen.
Zweite Vagina
Bei einer genaueren Untersuchung ihres Unterleibs stellte sich dann jedoch heraus, dass sie nicht nur zwei Vaginas hat, sondern auch der Uterus im Doppelpack vorhanden ist. Bei der jungen Frau wurde daher eine seltene Anomalie festgestellt, mit der Ihr Frauenarzt nicht rechnen konnte, und die sich auch bei früheren Untersuchungen nicht gezeigt hatte. Somit war nur eine Ihrer zwei Vaginas durch die Spirale geschützt. Trotz des fehlenden Kinderwunsches entschied sich das Paar aber dafür das Kind zu bekommen.
Klage abgeschmettert
Nach der Geburt des Kindes beschloss die Frau den behandelnden Arzt auf Schadensersatz zu verklagen. Sie erhoffte sich Schmerzensgeld in Höhe von 5.000€, 28.000€ für ihren Verdienstausfall und den Ihres Partners, sowie Unterhaltsgeld für das Kind bis zum vollendeten 18.Lebensjahr. Die Klage wurde jedoch mit der Begründung abgewiesen, dass es sich um einen Diagnosefehler handelt und man dem Frauenarzt durch diese seltene Anomalie nicht vorwerfen könne, dass er die Patientin so behandelt hatte als hätte sie nur eine einfache Anlage der Geschlechtsorgane. Schließlich habe er alle Untersuchungen zum Einsetzen der Spirale medizinisch korrekt durchgeführt. Der Arzt haftet nun für einen Fehler bei der Diagnose, nicht jedoch für einen medizinischen Irrtum.