Auch Todesfälle

Alarm vor Silvester: Jährlich 210 Verletzte durch Böller

20.12.2023

Noch elf Tage sind es bis wir auf das neue Jahr anstoßen. Knapp 10 Millionen Euro geben wir Österreicher dabei auch für Böller, Raketen und Co aus. Achtung: Es besteht Lebensgefahr!

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© bpd wien
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In den beiden letzten Jahren forderten Kracher jeweils ein Todesopfer. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit warnt: Jährlich müssen 210 Personen zu Silvester nach Pyrotechnik-Unfällen ins Spital. 15 Prozent der Betroffenen waren Kinder bis zum Alter von 14 Jahren und 47 Prozent Jugendliche bzw. junge Erwachsene im Alter von 15 bis 24 Jahren.

Wie die Praxis zeigt, war bei Unfällen mit Toten und Schwerverletzten fast immer unerlaubte Pyrotechnik im Spiel. „Wir warnen eindringlich davor, ungeeignete Pyrotechnik an Kinder, Jugendliche und andere unbefugte Personen weiterzugeben oder zu verkaufen“, appelliert Armin Kaltenegger vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV). Er beschreibt einen konkreten Fall, bei dem nicht jemand wegen unsachgemäßen Hantierens mit Pyrotechnik verurteilt wurde, sondern ein Händler, der an einen Minderjährigen eine Kugelbombe verkauft hat. Der Bub hatte erlitt schwere Kopfverletzungen, an denen er starb. Kaltenegger: „Der Händler wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von 12 Monaten verurteilt, 4 Monate davon sogar unbedingt. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, stellt aber vermutlich auch so ein mahnendes Beispiel für andere Händler dar“.

Tipps des KfV für die sichere Verwendung von Pyrotechnik

Lesen Sie die Gebrauchsanleitungen! Eine ganz kurze Lektüre kann Ihnen stundenlange Behandlungen in der Notaufnahme ersparen.

Achten Sie auf Kennzeichnungen! Kaufen Sie Feuerwerksartikeln nur im Fachhandel und achten Sie auf Einhaltung der vorgeschriebenen Kennzeichnung:

  • Kategorie F1 (z.B. Knallerbsen und Tortensprüher) ist ab 12 Jahren erlaubt;
  • Kategorie F2: minderstarke Raketen, wie z.B. Feuerwerksraketen und Sonnenräder sind ab 16 Jahren erlaubt; stärkere Raketen ab 18 Jahren.
  • o Zudem müssen pyrotechnische Gegenstände über das CE-Kennzeichen, Registrierungsnummer und die spezifische Kennzeichnung samt deutscher Gebrauchsanweisung verfügen.
  • o „Schweizerkracher“ und „Piraten“ dürfen seit 2013 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

© TZOe Fuhrich, ALL (Fotomontage)

Beachten Sie das Verbot des Versandhandels von pyrotechnischen Gegenständen an Letztverbraucher! Wer sich pyrotechnische Artikel zusenden lässt, kann sich nach der GewO 1994 strafbar machen.

Lagern Sie Raketen sicher! Bewahren Sie Ihre Feuerwerkskörper bis Silvester an einem trockenen, kühlen Ort auf.

Abstand halten! Für jedes pyrotechnische Produkt gibt es einen (auf der Packung eigens angegebenen) erforderlichen Mindestsicherheitsabstand, der unbedingt eingehalten werden muss.

Achten Sie auf sichere Startmöglichkeiten! Verwenden Sie keine einzelnen Flaschen als Startrampen für Ihre Raketen und stecken Sie diese nicht einfach in die Erde! Flaschen in einer Flaschenkiste sind eine gute Startbasis!

Blindgänger kein zweites Mal zünden! Versuchen Sie niemals einen Blindgänger erneut zu zünden oder sofort nachzusehen, was denn schiefgelaufen ist. Er könnte verspätet zünden.

Stellen Sie Feuerlöscher oder Wasserkübel bereit, um im Fall des Falles gerüstet zu sein.

Vollständig ausgebrannte Feuerwerksreste können nach einer vollkommenen Abkühlung über den Restmüll entsorgt werden.

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