Egal wie festlich der Anlass, auch bei diesem Transport müssen alle Regeln eingehalten werden. Sonst drohen saftige Strafen.
Der Christbaum-Verkauf läuft auf Hochtouren, es sind noch fünf Tage bis Weihnachten. Häufig zu sehen: Autofahrer, die ihre Tanne auf das Dach binden. Einfach so, ohne Dachträger.
Dachträger muss her!
Der ARBÖ warnt, „ein lockeres Anbinden der Fracht am Dach (Anm.: ohne Dachträger) ist verboten und stellt ein Vormerkdelikt dar.“
Zur Erinnerung: Es gelten auch beim Transport von Weihnachtsbäumen die gleichen Bestimmungen, wie für Transportgut. „Der Baum kann in extremen Fällen sogar als Langgutfuhre gelten“, so der Autofahrerclub.
Andere Speedlimits
Die Details: Wenn der Baum, „um mehr als ein Viertel der Länge des Kraftfahrzeuges über dessen hintersten Punkt hinausragt, spricht man von einer Langgutfuhre. In diesem Fall ist die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet zwar auch 50 km/h, auf Autobahnen und Autostraßen jedoch nur 65 km/h.“
Sobald die Ladung um mehr als einem Meter vorne oder hinten hinausragt, muss das mit einer Tafel gekennzeichnet werden. Auch diese Tafel ist im Regelwerk genau beschrieben: „Die Maße der Tafel müssen 25 x 40 cm sein und mit einem 5 cm breiten rot rückstrahlenden Rand gekennzeichnet sein.“ Das gilt übrigens auch, wenn der Baum im Kofferraum transportiert wird und hinten raussteht.
Hohe Strafen
„Es drohen bei unsachgemäßem Transport Strafen bis zu 10.000 € und eine Punktvormerkung im Führerscheinregister. Auch Probleme mit der Versicherung sind vorprogrammiert, sollte es zu einem Unfall kommen und die Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert sein“, erklären die ARBÖ-Rechtsexperten.