Visumverlängerung wurde abgelehnt

1. Imam musste das Land wieder verlassen

18.02.2016

Das neue Islamgesetz verbietet aus dem Ausland finanzierte Imame. Gestern ging der erste.

Zur Vollversion des Artikels
© haberjournal.at
Zur Vollversion des Artikels

Flughafen Wien-Schwechat, etwa um 16 Uhr besteigen Yakup A. und seine Ehefrau den Flieger in die Türkei. Als erster von 65 Imamen des umstrittenen türkisch-islamischen Vereins ATIB wurde sein Antrag auf Visumsverlängerung vor einer Woche abgelehnt. Seine Tätigkeit als Vorbeter in der niederösterreichischen Gemeinde St. Veit an der Gölsen muss er damit einstellen.

Islamgesetz
Grund dafür ist das Islamgesetz, das aus dem Ausland finanzierte Imame, wie Yakup A., seit 30. März 2015 verbietet. Denn die Aufbringung der Mittel „zur Befriedigung religiöser Bedürfnisse“ müsse im Inland erfolgen. Weitere 64 Imame des ATIB-Vereins sind noch betroffen. Aus der türkischen Community heißt es, dass der Anwalt des Vereins, Metin A., überlegt, beim Verfassungsgerichtshof zu klagen

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel