Serien-Sextäter

10 Jahre für Türken wegen Vergewaltigung

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Der Familienvater entkam nach Übergriffen bereits mehrmals der Justiz.

Für zehn Jahre muss nun ein türkisstämmiger Mann hinter Gitter, nachdem er wegen Vergewaltigung und versuchter schwerer Nötigung von einem Innsbrucker Schöffengericht am Montag schuldig gesprochen worden ist. Zuvor war der 46-jährige Familienvater mehrmals der Justiz entkommen: Ein Prozess in Salzburg endete "aus Mangel an Beweisen" mit Freispruch und nach einem Übergriff im September 2009 sah die Staatsanwaltschaft Innsbruck von einer Untersuchungshaft ab. Das Urteil am Montagabend war nicht rechtskräftig.

Hohe kriminelle Energie
"Die Angaben waren widersprüchlich und schwer nachvollziehbar", begründete Richter Peter Friedrich das Urteil. Es gebe keinen Grund, an der Glaubwürdigkeit der beiden Opfer zu zweifeln. Zudem habe der Beschuldigte eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt, als er die Wohnungstür einer Frau eingetreten habe und sie vergewaltigte. "Es kann nicht sein, dass sich Frauen in der eigenen Wohnung nicht sicher fühlen können", führte er aus. Der 46-Jährige wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Der sechsfache Vater bekannte sich zu den Vorwürfen nicht schuldig. Er habe niemanden zu etwas gezwungen, gab er an. Am 4. September vergangenen Jahres soll der als Pizzakoch arbeitende Türke eine Frau in ein Lokal an der sogenannten Bogenmeile im Innsbrucker Stadtteil Saggen gezerrt und sich dort im Lagerraum stundenlang an ihr vergangen haben. Der Mann habe sein Opfer in einen qualvollen Zustand versetzt und in besonderer Weise erniedrigt, hieß es in der Anklageschrift.

"Da habe ich gelogen"
Zu diesem Fall machte der Mann bereits zum vierten Mal unterschiedliche Angaben. Beim Vorhalt seiner unterschiedlichen Aussagen meinte er: "Das habe ich nie gesagt, das stimmt nicht." oder "Das stimmt nicht, da habe ich gelogen." Beim Prozess meinte er auch, es sei im ersten Fall gar nicht zum Sex gekommen, er habe nicht gekonnt.

Bei der Polizei galt der Beschuldigte nach dem Übergriff 2009 aber als "dringend tatverdächtig". Weitere Opfer wurden nicht ausgeschlossen. Aufgrund der Unbescholtenheit war keine Untersuchungshaft beantragt worden, erklärte Staatsanwältin Renate Nötzold am Rande der Verhandlung. Der Mann wurde schließlich auf freiem Fuß angezeigt.

Bei weiterem Übergriff festgenommen
Nach einem weiteren Übergriff am 28. Februar 2010 wurde der 46-Jährige schließlich festgenommen. Der Türke soll die Wohnungstür seiner Nachbarin eingetreten haben. Unter der Drohung die Frau umzubringen, zog er sie auf das Bett und vergewaltigte sie.

Die psychiatrische Sachverständige, Karin Treich, befand den Mann als gefährlich. Es sei möglich, dass der Mann Straftaten auch mit schweren Körperverletzungen oder sogar Tötungsdelikte begehe. Zudem liege eine Persönlichkeitsstörung vor. Treichl führte eine seelische Abartigkeit höheren Grades und eine schwere Psychose an. Eine Behandlung wäre ihrer Ansicht nach notwendig.

Diese Ausführungen wertete der Richter für das Urteil als erschwerend. Zudem sprechen die mehrfache Vergewaltigung, das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen und eines Vergehens sowie die physischen Verletzungen der Opfer gegen den Mann. Als mildernd führte Friedrich die Unbescholtenheit und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit durch die Alkoholisierung an. Für den Verurteilten war die Haftstrafe zu hoch. Er legte Nichtigkeitsbeschwerde ein.

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