"Möglichst lange wegsperren"

12 Jahre Haft für "geheilten" Kinderschänder

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Er galt als kuriert, doch dann trieb er in Favoriten wieder sein Unwesen.

Am Donnerstag stand im Wiener Straflandesgericht der Fall eines Kinderschänders zur Verhandlung. Der 46-Jährige war Ende März 2009 bedingt entlassen worden, weil ein psychiatrischer Sachverständiger zum Schluss kam, die von diesem ausgehende Gefährlichkeit wäre "vollständig abgebaut". Nur einen Monat, nachdem er auf freien Fuß gesetzt wurde, lockte der mehrfach einschlägig Vorbestrafte einen Achtjährigen in einen Keller und missbrauchte den Buben.

Achtjähriger sollte Hose ausziehen
In weiterer Folge kam es zu zahlreichen Übergriffen auf kleine Kinder, wobei der 46-Jährige primär auf Buben und ausschließlich auf ein Alter zwischen sieben und zehn Jahren fixiert war. Das "Revier" des Mannes war das Grätzel in Wien-Favoriten, in dem er eine Unterkunft gefunden hatte.

Im Jänner forderte er einen Achtjährigen in einem Hauseingang auf, sich die Hose auszuziehen. Dann verging er sich an dem Schüler und überredete sein Opfer, an ihm selbst sexuelle Handlungen vorzunehmen. Ein paar Tage später missbrauchte er einige Hausecken weiter eine Neunjährige. Daneben überredete der 46-Jährige noch vier Kinder, ihm in Kellerabteile oder Stiegenhäuser zu folgen, wo er ihre entblößten Geschlechtsteile fotografieren wollte.

Zwölf Jahre Haft

Der 46-Jährige wurde nun schweren sexuellen Missbrauchs zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, in der er nach Verbüßung der Haft zeitlich unbefristet angehalten werden kann. "Die einzige Möglichkeit ist die, Sie möglichst lange wegzusperren. Nur so kann man die Kinder vor Ihnen schützen", stellte Richter Roland Weber in der Urteilsbegründung fest.

Bei der Strafbemessung waren die massiven einschlägigen Vorstrafen, der rasche Rückfall und "das unfassbare Leid vieler Kinder" besonders erschwerend, wie Weber betonte: "Mildernd war demgegenüber absolut nichts." Der Richter ließ auch durchblicken, dass die Einschätzung des Psychiaters, der den 46-Jährigen für nicht mehr gefährlich gehalten hatte, für ihn nicht nachvollziehbar war: "Sie sind für jeden Therapeuten eine harte Nuss. Sie sind therapieresistent."

Angeklagter hält sich für unschuldig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, der sich zu sämtlichen Vorwürfen "nicht schuldig" bekannt hatte, meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwältin war mit der strengen Strafe, die sich an der Obergrenze der maximal möglichen 15 Jahre orientierte, einverstanden.

Der 46-Jährige hatte in seiner Einvernahme behauptet, er werde von sämtlichen Kindern zu Unrecht belastet. Kindern sei er nur im Bus, nie in Kellern begegnet: "Die haben meine Hunde gestreichelt." Was seine Sexualität betrifft, sei er "normal". Er führe "ein normales Leben und "arbeite brav".

Kombinierte Persönlichkeitsstörung
Die Opfer identifizierten den Kinderschänder anhand seines Äußeren, seiner Hunde, eines markanten Schlüsselanhängers sowie auffälliger Handschuhe, die Schneekristalle zeigten.

Der nunmehrige Gerichtspsychiater Heinz Pfolz bescheinigte dem 46-Jährigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung und vor allem psychosexuelle Defizite: "Er hat das Bedürfnis, seine Triebhaftigkeit unmittelbar umzusetzen." Die Zukunftsprognose sei "äußerst ungünstig", eine Einweisung in eine Anstalt "unbedingt erforderlich".

Einen Monat nach Entlassung wieder missbraucht
Der Mann hatte zuletzt wegen Kindesmissbrauchs eine sechsjährige Haftstrafe verbüßt. Als diese 2006 abgesessen war, wurde er zunächst weiter in einer Anstalt für gefährliche Rückfalltäter angehalten, ehe im Dezember 2008 ein Psychiater zum Schluss kam, von dem Mann gehe keine Gefahr mehr aus. Ein "unvermeidliches Restrisiko" sei mittels Bewährungshilfe, einem Arbeitsplatz und therapeutischer Behandlung "abzufangen", befand der Sachverständige. Auf Basis dieser Expertise musste der 46-Jährige per 31. März 2009 bedingt entlassen werden.

Obwohl der 46-Jährige einen Job als Hilfsarbeiter und einen Therapeuten fand, missbrauchte er einen Monat nach seiner Entlassung sein erstes Opfer. Eine Stunde nach dieser Tat ging er seelenruhig zu seiner Bewährungshelferin, mit der er bis zu seiner Festnahme 14-tägigen Kontakt hielt. "Ich bin aus allen Wolken gefallen", schilderte diese nun im Zeugenstand, "er war ein Vorzeigeklient."

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