Wegen Mordversuchs - Nicht rechtskräftig - Opfer lebensgefährlich verletzt.
Ein 25-jähriger Portugiese, der im Juni 2016 in einem Welser Lokal eine 19-Jährige mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt haben soll, ist am Donnerstag im Landesgericht Wels wegen Mordversuchs zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zudem muss er dem Opfer 49.000 Euro bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die 19-Jährige hatte in der Tatnacht mit Freunden die bestandene Matura in einem Welser Lokal gefeiert. Als die junge Frau auf die Toilette ging, soll plötzlich der Angeklagte hereingekommen sein und mit einem Messer ohne Vorwarnung mindestens acht Mal auf sie eingestochen haben. Irgendwann ließ er von ihr ab und sie schleppte sich hinaus, wo ihr jemand zu Hilfe kam. Sie wurde schwer verletzt, ihr Leben durch eine Notoperation gerettet. Das Opfer schilderte, dass es nach wie vor an den Folgen der Attacke leide.
Der Angeklagte ist tatsachengeständig, das Motiv blieb aber unklar. Der Beschuldigte schiebt die Tat auf Drogen: Er habe Bier und Whisky getrunken sowie Joints geraucht. Zu später Stunde habe er von einem Dealer am Stadtplatz eine ihm unbekannte weiße Substanz erhalten und diese konsumiert. Wenig später habe er die Messerattacke verübt und dabei nur an seine Ex-Freundin gedacht, mit der er u.a. wegen der gemeinsamen Tochter im Streit war. Bei dem ominösen Pulver soll es sich um eine Mischung aus Kokain, Ecstasy und Entwurmungsmittel gehandelt haben. Die Dreierkombination kenne er nicht, aber allein der Mix aus Kokain und Alkohol mache sehr aggressiv, sagte dazu ein Gutachter.
Die Psychiaterin Adelheid Kastner beantwortete die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit mit einem "klaren Ja". Ebenso klar verneinte sie, dass der Mann eine Persönlichkeitsstörung habe oder aktuell gefährlich sei. Er sei bisher nie durch Aggressivität aufgefallen. Staatsanwältin Christine Steininger-Höller sah in der Tat einen versuchten Mord, Verteidiger Andreas Mauhart lediglich eine absichtlich schwere Körperverletzung. Die Geschworenen schlossen sich schließlich einstimmig der Ansicht der Anklägerin an.
Das Gericht verurteilte den Portugiesen bei einem Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren oder lebenslang zu 13 Jahren Haft. Dass es bei einem Mordversuch geblieben sei, "lag nur daran, dass das Opfer rasch versorgt wurde, nicht, dass Sie sie nicht schwer verletzt haben", sagte Vorsitzende Silvia Schneider in der Urteilsbegründung. Weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft gaben eine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.