Die junge Wienerin stach sechs Mal auf ihre Mutter ein, weil sie nicht gleichzeitig im Internet surfen und fernsehen durfte.
Das 14 Jahre alte Mädchen, das am 13. April 2010 in der Sankt-Johann-Gasse in Wien-Margareten mit einem Küchenmesser die eigene Mutter erstochen hat, muss sich wegen Mordes vor einem Schwurgericht verantworten. Wie Staatsanwalt Christian Mayer in seiner Anklageschrift ausführt, habe die Schülerin "in Tötungsabsicht mehrere Male auf ihre Mutter eingestochen".
Keine spontane Idee
Die Beteuerungen des Mädchens, sie habe zwar
zugestochen, aber die 37 Jahre alte Svetlana D. nicht töten wollen, wertet
der Staatsanwalt als "Schutzbehauptung". Ihre Angaben wären "mit
der Heftigkeit des Angriffs nicht in Einklang zu bringen". Das Mädchen
habe darüber hinaus schon Monate vorher überlegt, mit einem Messer auf die
Mutter loszugehen und das in einem Internet-Blog auch angekündigt.
Internet und Fernsehen
Während die Schülerin zum Vater ein gutes
Verhältnis hatte, war jenes zur Mutter stark belastet, da diese regelmäßig
forderte, die 14-Jährige solle nicht gleichzeitig fernsehen und Internet
surfen. Ein weiterer Streitpunkt war die nicht vorhandene Bereitschaft des
Mädchens, im Haushalt mitzuhelfen. Bei den Auseinandersetzungen kam es
teilweise zu Handgreiflichkeiten, so auch am 13. April, als Svetlana D.
verlangte, die Tochter möge entweder den Fernseher oder ihren Laptop
ausschalten.
12 Zentimeter lange Klinge
"Wie bei jedem Streit in der
letzten Zeit dachte sie auch hier daran, ihre Mutter mit einem Messer zu
töten. An diesem Tag fasste sie aber den Entschluss, es tatsächlich zu tun.
Sie ging in die Küche und nahm ein Küchenmesser mit einer zwölf Zentimeter
langen Klinge. Damit ging sie in das Badezimmer, wo ihre Mutter vor dem
Spiegel stand und ihr den Rücken zukehrte", heißt es in der
Anklageschrift zum Tatablauf.
6 Stiche - Mutter verblutete
Insgesamt sechs Stichverletzungen
zählte der Gerichtsmediziner, drei im Rücken, eine im Hinterkopf, eine im
Oberarm und schließlich einer in der Brust, wobei jener Stich die Lunge und
die Hauptschlagader verletzte und zum Verbluten des Opfers führte. Dieser
Stich wurde derart heftig geführt, dass laut Anklage die Klinge brach und
diese in der Brust steckenblieb.
Bis zu zehn Jahre Haft
Laut dem Gutachten des Kinderpsychiaters
Werner Gerstl war bei der Angeklagten infolge der ständigen Streitereien ein "zermürbender
und eindeutig psychopathologischer Beitrag der Kindesmutter" erfolgt,
was beim Mädchen "zur Verformung und Zerstörung der kindlichen
Bedeutung und Existenzerkenntnis führte". Zurechnungsfähigkeit war
bei der 14-Jährigen dem Gutachten zufolge aber gegeben.
Der Anwalt von Svetlana D., Ernst Schillhammer, erhob keinen Einspruch, somit ist die Anklage rechtskräftig. Der Mordprozess wird deshalb voraussichtlich noch im September über die Bühne gehen. Im Fall eines Schuldspruchs drohen der 14-Jährigen gemäß dem Jugendstrafrecht ein bis zehn Jahre Haft.