1 Jahr bedingt für "Buben-Bande"
14-Jährige überfielen Sängerknaben mit "Geld oder Handy!"
04.04.2017
Eines der Opfer setzte sich gegen den mit einem Messer bewaffneten Angreifer zur Wehr.
Nach dem Überfall auf zwei Sängerknaben sind am Dienstag zwei 14-Jährige wegen versuchten schweren Raubes im Wiener Landesgericht für Strafsachen zur Verantwortung gezogen worden. Sie hatten die beiden am 8. Jänner 2017 gemeinsam mit zwei noch nicht strafmündigen Komplizen nach dem Verlassen eines Schnellimbiss-Lokals mit einem Messer bedroht.
Die 13-jährigen Sängerknaben hatten sich mit Burgern gestärkt, als sie in der Castellezgasse in Wien-Leopoldstadt plötzlich umringt wurden. "Gebt Geld oder Handy! Oder wir werden euch abstechen", sagte der mit dem Messer bewaffnete Angreifer. Der resolutere der beiden 13-Jährigen antwortete mit einem bestimmten "Nein!", sprang kurzerhand den 14-Jährigen an und nahm diesen in den Schwitzkasten. "Ganz schön mutig", meinte Richterin Alexandra Skrdla. "Ich glaub', ich war blind vor Wut", erwiderte der offenbar mit einem Kämpferherz ausgestattete Sängerknabe, der den Angreifer zu Fall gebracht hatte.
Als eine Passantin auf die Burschen aufmerksam wurde, die sich am Boden prügelten, ergriff die "Buben-Bande" die Flucht. Über die Videoaufzeichnung im Schnellimbiss-Lokal, wo die Täter ihre späteren Opfer beobachtet und die Verfolgung aufgenommen hatten, konnten die Verdächtigen ausgeforscht werden.
Die Angeklagten legten umfassende Geständnisse ab. "Ich bin schuldig. Es tut mir leid, dass ich das gemacht habe", meinte einer der beiden. Auf die Frage, wie er auf die Idee gekommen sei, einen Raub zu begehen, erklärte er: "Wir haben von Freunden gehört, dass es leicht ist." Er hätte Geld gebraucht: "Mein Handy war kaputt. Ich wollte es reparieren lassen." - "Ich wollte ihm dabei helfen. Ich selber hätte gar kein Geld gebraucht", gab der zweite 14-Jährige zu Protokoll.
Am Ende wurden die bisher unbescholtenen Burschen im Sinne der Anklage jeweils zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.