Welser Behörde gelinkt
14 Monate Haft für 65.000-Euro-Betrug
10.12.2010Der Angeklagten wurden Betrug, Urkundenfälschung und Veruntreuung vorgeworfen.
Eine 43-jährige ehemalige Behördenmitarbeiterin ist am Freitagnachmittag im Landesgericht Wels zu 14 Monaten Haft verurteilt worden. Außerdem soll die Frau 45.000 Euro Schadenersatz zahlen. Ihr wurden gewerbsmäßiger Betrug, Urkundenfälschung und Veruntreuung vorgeworfen. Sie muss für vier Monate hinter Gitter. Zehn Monate der Strafe wurden unter Setzung einer zweijährigen Probezeit bedingt ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Leistungen falsch abgerechnet
Die frühere Mitarbeiterin einer Behörde in Wels soll von Anfang 2005 bis Mitte 2007 Leistungen abgerechnet haben, die es gar nicht gegeben hat. Außerdem hat sie laut Anklage falsche Empfangsbestätigungen ausgestellt und tatsächlich Erbrachtes mit falschen Belegen versehen. Die Schadenssumme setzte der Richter von über 66.000 auf 65.000 Euro herab. 15.000 Euro habe die Angeklagte bereits "mühsam zusammengekratzt", so ihr Anwalt, der das Geld im Prozess zurückgab.
Teilweise geständig
Die Frau war teilweise geständig und behauptete, sie habe das Geld aus diesen Einnahmequellen gebraucht, um "finanzielle Löcher" an ihrem Arbeitsplatz zu stopfen. Sich selbst habe sie nie bereichert. Der Richter schenkte dieser Beteuerung keinen Glauben. Durch Unterlagen wurden ihre Aussagen, dass die Mittel wieder zurückgeflossen seien, widerlegt. Für die Verwendung der Gelder gab es keine Beweise.
"Hätte dem Mädel mein Leben anvertraut"
Ihre frühere Chefin beteuerte, dass sie der Angeklagten so etwas nie zugetraut hätte. Die Angabe der Beschuldigten, dass sie das Geld nur genommen habe, weil ihre Chefin immer gejammert hätte, dass zu wenig finanzielle Mittel da seien, wies diese entschieden zurück. "Ich hätte dem Mädel mein Leben anvertraut", sagte die mittlerweile Pensionierte. Nach ihrem Ermessen sei immer alles korrekt verbucht worden.
Der Verteidiger führte den bereits geleisteten Schadenersatz und die Unbescholtenheit seiner Mandantin als mildernd an. Der Staatsanwalt sprach von einer "abenteuerlichen Geschichte" und gab bezüglich des Urteils keine Stellungnahme ab. Die Angeklagte erbat Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.