18 Monate, davon zwei unbedingt. Urteil nicht rechtskräftig.
Für ein Handy, einen Laptop und fürs "Fortgehen" hat eine 15-Jährige das Geld verprasst, das sie in Wien bei Diebstählen und zwei Raubüberfällen ihren Opfern, durchgehend wehrlose Senioren, abgenommen hatte. Dafür wurde sie am Freitag am Landesgericht, nicht rechtskräftig, zu 18 Monaten, davon zwei unbedingt, verurteilt.
Das Verfahren gegen ihre Stiefmutter wurde ausgeschieden. Die Frau war teilweise als Komplizin bei den Straftaten dabei.
Jugendliche nahm Schuld auf sich
Die Masche war laut Staatsanwalt bei den Taten immer ähnlich: In älteren Gemeindebauten spähte man durch die Fenster von Erdgeschoßwohnungen, läutete bei den Pensionisten an den Türen, um sich durch verschiedene Tricks, wie die Bitte um ein Glas Wasser, Zutritt zu verschaffen. Heimlich kam die Komplizin auch hinein und stahl Bargeld und Schmuck. In zwei der rund zehn Fälle wurden die betagten Opfer auch festgehalten bzw. niedergestoßen.
Die unbescholtene Jugendliche nahm nun vor Gericht so viel Schuld auf sich wie nur möglich. Nicht die Lebensgefährtin ihres Vaters, die bereits zweimal einschlägig vorbestraft ist, wäre auf die Idee der Straftaten gekommen, sondern sie ganz allein als 14-Jährige. Zur Zeit ihrer Strafunmündigkeit, als sie ebenfalls bereits Senioren mit einer Komplizin ausgenommen hatte, hätte sie die 26-Jährige noch nicht gekannt, obwohl diese bereits seit 2015 mit ihrem Vater zusammenlebte. Inwieweit dies stimmt, soll nun die Auswertung und der Vergleich von DNA-Spuren klären. Zudem will Richterin Alexandra Skrdla klären, welche der nicht erschienenen Opfer verhandlungs-oder überhaupt transportfähig sind. Deshalb wurde das Verfahren gegen die Ältere ausgeschieden.
Große Brutalität
Am 23. Jänner waren die beiden Frauen mit der größten Brutalität vorgegangen - laut Aussage der 15-Jährigen hatte man sich im Vorfeld abgesprochen, bei Widerstand auch Gewalt anzuwenden. Zum Handkuss kam eine 80-Jährige, die durch die aufgedrückte Tür "durchs halbe Vorzimmer geschleudert wurde", wie sie erzählte. Um ihre Hilferufe zu ersticken, hielt ihr das Mädchen den Mund zu, während die Komplizin "in meiner Handtasche gestiert hat". Als dennoch eine aufmerksame Nachbarin an der Türe klopfte, flüchtete das Duo durchs Fenster, wurde aber kurz darauf von der Polizei erwischt.
Obwohl sehr einsilbig bei ihren geständigen Angaben, amüsierte sich das Mädchen noch bei den Aussagen der betagten Opfer, die sich teilweise noch immer fürchten. Die 80-Jährige fühlt sich etwa zu Hause nicht mehr sicher und verhindert durch heruntergezogene Rollos, dass jemand durch die Fenster schauen kann.
Auch das Schöffengericht war sich laut Skrdal nicht so sicher, ob es der 15-Jährigen "wirklich so leid tut". "Superreumütig ist es uns nicht vorgekommen." Dennoch ließ man bei einem Strafrahmen von drei Jahren Milde walten. Zugleich machte die Richterin der bis Jugendlichen klar, dass die 16 Monate bedingt für drei Jahre wie ein Damoklesschwert über ihr hängen: "In dem Moment, wo Sie irgendwo anklopfen, um Geld oder irgendetwas zu bekommen, sitzen Sie in Haft." Um ihr wieder etwas Halt zu geben, wurde zudem Bewährungshilfe und eine Psychotherapie angeordnet. Sie nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.