Bedingte Haft

16-Jähriger wollte Joggerin töten

06.07.2010

Er hatte vor, sie zu erdrosseln und Sex mit ihrer Leiche zu haben.

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Wegen versuchten Mordes ist am Dienstag ein 16-jähriger Bursche am Straflandesgericht Leoben zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Der Jugendliche hatte im Mai eine Joggerin im Wald erdrosseln wollen, um anschließend mit der Leiche Geschlechtsverkehr durchführen zu können, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der obersteirische HTL-Schüler hatte es am 7. Mai in einem Wald nahe seines Wohnorts auf sein Opfer abgesehen: Er beobachtete die 50-jährige Joggerin im Wald und habe "sexuelle Sehnsüchte" entwickelt, so die Anklage. Da er wusste, dass die Frau nicht freiwillig mit ihm Sex haben würde, sei er nach Hause gefahren. Dort bastelte er ein Drosselungswerkzeug aus zwei Gitterbett-Sprossen und einem Seil.

"Spinnst ein bissl, was soll das?"
Anschließend täuschte er im Wald kurz vor der herannahenden 50-Jährigen eine Mopedpanne vor, um sein Opfer zu überwältigen. Doch die Joggerin bemerkte gerade noch rechtzeitig, wie der Bursche seine Waffe über ihren Hals werfen wollte und brüllte ihn an: "Spinnst ein bissl, was soll das?" Daraufhin flüchtete der 16-Jährige und warf seine gebastelte Waffe weg. Die alarmierte Polizei forschte fand die Waffe und forschte den Burschen aus.

Das Schöffengericht in Leoben verhandelte den Prozess zum Schutz der Intimsphäre des jugendlichen Angeklagten nach der Verlesung der Anklageschrift unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zur Urteilsverkündung wurde wieder Publikum und Presse zugelassen. Die Schöffen befanden den 16-Jährigen für schuldig. Die zwei Jahre bedingte Haft werden einer Probezeit von drei Jahren ausgesetzt. Das Urteil ist außerdem an diverse Weisungen gebunden: Der 16-Jährige muss seine Lehre, seine ambulante psychiatrische Therapie in der Landesnervenklinik Sigmund Freud sowie seine Psychotherapie fortsetzen. Als Begründung für die bedingte Strafe meinte das Gericht, dass die umfangreichen Therapien sinnvoller seien als eine Haft.

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