Schwierige Entscheidung im Mordprozess gegen einen Versicherungs-Makler.
In der Haut der Geschworenen im Mordprozess nach einer tödlichen Sex-Attacke auf die Gmundener Tanzlehrerin Ingrid Sch. (51) will niemand stecken. Der Angeklagte Helmut S. (39) gab bis zum Prozess-Schluss eine Affäre zu, Gewalt hätte er Ingrid S. aber nicht angetan. „Ein Jahr Haft für einen Seitensprung ist genug“, sagte er. So lange sitzt Helmut S. in U-Haft – es gilt die Unschuldsvermutung.
Ein Geschworener wollte vom Angeklagten wissen, warum sich das Opfer mit ihm im Garten getroffen haben soll, obwohl er zuvor anzügliche Bemerkungen über die Hotpants des Opfers gemacht hatte. „Ich war nicht beleidigend“, so Helmut S.
Ingrid Sch. hatte an diesem Tag erstmals nach dem Tod ihres Mannes die Trauer abgelegt. Für die Staatsanwältin war die Version von einvernehmlichem, schnellem Sex im Garten daher völlig abwegig. Die Hotpants seien Ingrid Sch. zum Verhängnis geworden, und zwar so, „dass er sie niederschlug, vergewaltigte, 40 Stunden im Garten nackt in einer Urin- und Blutlache, von Maden übersät liegen ließ“. Das harte, nicht rechtskräftige Urteil: 18 Jahre Haft.