Wien
2 Jahre Haft: Pädagoge missbrauchte Bub
27.05.2014
Erstgericht hatte beim Strafausspruch gepatzt, doch OGH bestätigte Urteil.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Dienstag den Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses bestätigt, den das Wiener Straflandesgericht im Oktober 2013 über einen Kindergärtner verhängt hatte. Der Mann hatte sich am Sohn seiner Vermieterin vergangen, der zu Beginn der Übergriffe - zwischen 2008 und 2010 - acht Jahre alt war.
Verteidiger Roland Friis hatte Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht, laut des Berufungssenates lagen die behaupteten "Begründungsmängel" aber nicht vor. Hinsichtlich des Strafausspruchs - zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt - habe das Erstgericht jedoch "gepatzt", räumte der Senat ein. Der Kindergärtner hatte sich "nicht schuldig" bekannt, was ihm die erste Instanz als Erschwerungsgrund anrechnete. Laut herrschender Judikatur darf fehlende Schuldeinsicht aber nicht zum Nachteil eines Angeklagten ausgelegt werden.
Strafe "tätergerecht"
Trotz dieses "Schnitzers" bestätigte der OGH die verhängte Strafe. Diese erscheine alles in allem "täter- und tatgerecht", stellte der Vorsitzende Michael Danek fest. Der unbedingte Strafteil von acht Monaten "wird ausreichen, um ihn von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten", meinte Danek in Richtung des Pädagogen, der auch im Justizpalast seine Schuldlosigkeit beteuert hatte.
Berufsverbot aufgehoben
Aufgehoben wurde allerdings das vom Erstgericht zusätzlich zur Strafe ausgesprochene fünfjährige Berufsverbot. Die erste Instanz habe keinerlei Feststellungen zur Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls getroffen, bekrittelte der OGH. Dieser Punkt wurde daher zur neuerlichen Verhandlung zurück ans Straflandesgericht verwiesen.