Wolfsberg

20-jähriger Kärntner nach tödlichem Verkehrsunfall verurteilt

25.02.2013

Rabiater Fahrstil führte zu tragischem Tod.

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© ff lavantal
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Wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen sowie anderer Delikte ist einen 20 Jahre alten Kärntner am Landesgericht Klagenfurt 20 Monaten Haft verurteilt worden.

Zahlreiche Strafen
Laut Anklage terrorisierte der Angeklagte als Autofahrer über einige Monate Bekannte, bis bei einem Unfall im Juli 2012 in 17-Jähriger starb, dessen 16-jähriger Beifahrer wurde schwer verletzt. Der Angeklagte wies die meisten Vorwürfe zurück, den tödlichen Unfall wollte er nicht absichtlich verursacht haben.

Knappes Auffahren, überholen und dann abrupt abbremsen, auf die Gegenfahrbahn lenken, bis der Entgegenkommende aufs Bankett ausweichen muss Verkehrsstrafen führten nicht zu einer Verhaltensänderung bei dem 20-Jährigen. Als der tödliche Unfall passierte, hatte er keinen gültigen Führerschein mehr. Nach dem Unfall flüchtete er und stritt zunächst ab, gefahren zu sein. Seine Blutspuren im Cockpit überführten ihn jedoch.

38 Verwaltungsstrafen hatte der Angeklagte vor dem tödlichen Unfall gesammelt. Schon darin sah die Staatsanwältin das "extrem rücksichtslose Verkehrsverhalten" des Angeklagten bestätigt. Dieser hätte auch mehrmals sein Aussagen geändert, in der Absicht "seinen Kopf doch noch aus der Schlinge zu ziehen", so die Anklägerin. Erst 1,4 Sekunden vor dem Aufprall sahen sie das Auto des Angeklagten auf sie zu rasen.

Den Eltern des Getöteten wurden je 10.000 Euro Trauerschmerzensgeld, dem Schwerverletzten 6.000 Schmerzensgeld zugesprochen.

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