Urteil
20 Jahre Haft für Mord am eigenen Sohn
13.09.2010Der 63-Jährige hat seinen Sohn am 2. Februar des Jahres erschossen.
20 Jahre Freiheitsstrafe für den Mord am eigenen Sohn: So lautete am Montag am Landesgericht (LG) Wiener Neustadt das Urteil für einen 63-Jährigen, dem die Anklage vorwarf, den 26-Jährigen am 2. Februar in seinem Haus in Perchtoldsdorf (Bezirk Mödling) im Zuge einer Aussprache um vermögensrechtliche Belange durch zwei Schüsse aus nächster Nähe getötet zu haben.
Die Geschworenenentscheidung fiel einstimmig. Die Verteidigung hatte auf Notwehr plädiert und meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Notwehr?
Der Prozess hatte Mitte Juli begonnen. Am heutigen dritten Verhandlungstag blieb der Angeklagte trotz gegensätzlicher Gutachtermeinung dabei, dass der Sohn vor ihm gestanden sei und eine Waffe auf ihn gerichtet hatte. Dem Schießsachverständigen zufolge befand sich das Opfer in einer deutlich niedrigeren Position - vermutlich kniend oder hockend, die tödlichen Schüsse in die Brust und Schulter trafen ihn aus fünf bis zehn bzw. rund 35 Zentimetern in stark abfallendem Winkel.
Motive ortete der Staatsanwalt im vermögensrechtlichen Bereich - es gab Differenzen um die Verlassenschaft der Mutter, aber auch den Versuch des 26-Jährigen, den Vater mit einer "Steuersache" unter Druck zu setzen. Fakt sei, dass der 63-Jährige seinen Sohn vor die Tür setzen wollte, obwohl dieser Vaterfreuden entgegensah und noch im Februar geheiratet hätte.