Bluttat in Wien

20 Jahre Haft für Mord an Nachbarn

12.09.2011

Ein  Wiener (29) hat seinen Nachbarn (48) mit zehn Messerstichen getötet.

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Wegen Mordes an seinem 48-jährigen Nachbarn ist der 29-jährige Stefan S. zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Der arbeitslose Installationstechniker hat in der Nacht auf 18. Februar 2011 in der Waldvogelstraße in Wien-Hietzing Thomas B. mit zehn Messerstichen getötet. S. war zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert, ein konkretes Motiv für die Bluttat gab es nicht. Der Psychiater attestierte dem Verurteilten zwar eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, er sei jedoch zurechnungsfähig gewesen. S. erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Sexuell belästigt

Stefan S., der die Tat an sich nicht leugnete, behauptete stets, in Notwehr gehandelt zu haben, weil ihn der 48-Jährige sexuell belästigt habe: "Ich wollte mich nur schützen, ich hab' Angst gehabt." Deshalb habe er auch ein 20 Zentimeter langes Küchenmesser dabei gehabt, als er seinen Nachbarn und Freund gegen 1.00 Uhr aufsuchte. Die Situation "sei ungut gewesen", gab S. an, das Messer habe er ausschließlich zu Verteidigungszwecken mitgenommen. Das Opfer sei im Halbdunkel mit erhobenen Händen auf ihn zugekommen und habe ihn unsittlich berührt, worauf der damals 28-Jährige zugestochen habe.

Laut Gerichtsmediziner war die Leiche jedenfalls derart zugerichtet, dass "selbst ein Notarzt nichts mehr hätte tun können". Die Verletzungen sowie der daraus resultierende Blutverlust seien zu schwerwiegend gewesen, Lunge, Herz und Hauptschlagader seien von den Messerstichen erheblich beschädigt worden.

Zu den angeblich homosexuell motivierten Übergriffen durch den 48-Jährigen, die schlussendlich zur Bluttat geführt haben sollen, äußerten sich der Bruder des Opfers sowie die Lebensgefährtin verwundert: "Es war schon ein bisserl eine eigenartige Freundschaft, vor allem materiell. Auf das habe ich meinen Freund auch öfters hingewiesen. Aber das hat ihn nicht gestört. Homosexuelle Übergriffe sind aber völlig ausgeschlossen, dazu wäre er viel zu ruhig und zurückhaltend gewesen", so die 47-Jährige.

Dauer-Suff
Kein gutes Zeugnis stellten die übrigen Mieter dem 29-jährigen Stefan S. aus. In nüchternem Zustand sei er zwar ein "eloquenter Mensch" gewesen, der "gut rüberkommt", doch da er dies am Ende immer seltener gewesen sei, hätten viele sein Benehmen als "immer unerträglicher" empfunden. "Ständig war die Polizei da, auch mitten in der Nacht", sagte ein Nachbar im Zeugenstand.

Nach Angaben des Psychiaters leidet Stefan S. unter einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, eine klassische Alkoholsucht habe allerdings nicht bestanden, auch habe der Angeklagte keinerlei Erinnerungslücken, weshalb er bei der Tat zurechnungsfähig gewesen sei. Eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher erachte er deshalb als nicht notwendig. Dem Argument des Verteidigers, S. sei kein Mörder, weil es kein Motiv gegeben habe, konterte der Psychiater: "Menschen bringen einander um, das ist schlimm, aber noch kein Hinweis auf eine Krankheit."

"Gegraust"
"Ich war in Panik, und es hat mir, ehrlich gesagt, auch gegraust", rechtfertigte sich S. am Ende des Prozesses. Seine Freundin, von der er sich die spätere Tatwaffe, das Küchenmesser, ausborgte, erschien nicht im Zeugenstand. Dem Schlussplädoyer des Staatsanwaltes, dass es sich um Mord gehandelt habe, schlossen sich die Geschworenen schlussendlich an. Der Staatsanwalt gab nach Urteilsverkündung keine Erklärung ab.

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