Schadenersatzansprüche gegen den Taylor Swift-Konzert-Terroristen können angemeldet werden. Zwei Anwälte erklären auf oe24.TV, wie das geht.
An die 200.000 Swifties, die das Taylor Swift-Konzert in Wien nach der Absage wegen der Gefahr durch den Terror-Verdächtigen Beran A. (19) und seine mutmaßlichen Mittäter verpasst haben, können Schaden geltend machen.
Die beiden Rechtsanwälte Florian Höllwarth und Alexander Scheer erklären auf oe24.TV, dass Beran A. wohl für Schadenersatz haften könnten, wenn der Richter ihn verurteilen sollte.
Konzertkosten rückerstattet, aber viele andere Kosten offen
Die 200.000 Swifties, die zum Konzert wollten, haben teilweise ihre Kartenkosten rückerstattet bekommen, aber es gibt Flugkosten, Reisekosten, unbezahlten Urlaub, Hotelkosten – diese Kosten werden nicht ersetzt.
"Die Politik bietet vergünstigte Museumsbesuche und Schwimmbadbesuche an. Letztendlich hilft das niemandem", sagt Höllwarth.
Jetzt gibt es die Möglichkeit, dass sich die einzelnen frustrierten Konzertbesucher dem Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Täter als Privatbeteiligte, als Opfer, mit ihren Schadensersatzansprüchen anschließt.
Vorteile für Kläger
"Zum einen haben sie keinen Anwaltszwang, zum anderen ein äußerst einfaches Verfahren, ohne klagen zu müssen und ohne Gerichtsgebühren zu zahlen. Der zivile Schadensersatzanspruch in Österreich wird sehr restriktiv zugesprochen und daher gibt es ein hohes Prozesskostenrisiko. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, kann der Richter die Schadensersatzansprüche auch gleich zusprechen", sagt Anwalt Scheer auf oe24.TV.
"Auch wenn die Aussicht auf tatsächlichen Kostenersatz gering ist, stellt es auch ein Zeichen, dass man die Folgen von Attentatsversuche nicht verniedlichen sollte. Hier kann dieses Verfahren international ein Zeichen setzen", sagt Scheer.
Wer zum Konzert angereist ist, kann die Kosten im Rahmen des Strafverfahrens anmelden und versuchen, sie ersetzt zu bekommen.