BZÖ will 
Gesetz 
ändern lassen

225 Sex-Täter pro Jahr kommen frei

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Aus den heimischen Gefängnissen werden jedes Jahr Hunderte Sextäter entlassen.

Eine Anfrage des BZÖ an das Justizministerium hat es jetzt ans Tageslicht gebracht: Jedes Jahr werden im Schnitt 225 Sextäter aus österreichischen Gefängnissen in die Freiheit entlassen. Viele von ihnen ohne anschließende Kontrolle durch die Gerichte.

75 % Österreicher
Derzeit verbüßen 610 Insassen Haftstrafen wegen Sexualstrafdelikten. 505 von ihnen sind Österreicher, der Rest verteilt sich auf 31 Nationen. Davon sind 346 Strafgefangene und 264 im Maßnahmenvollzug untergebracht. Nur Straftäter, die vorzeitig unter Bewährungsauflagen aus der Haft entlassen werden, werden während der bedingten Reststrafe unter gerichtliche Aufsicht gestellt.

Sextäter, die reell nach Verbüßung ihrer Gesamtstrafe entlassen werden, gelten als resozialisiert. Sie dürfen keiner anschließenden Kontrolle mehr unterzogen werden.
Dies will das BZÖ jetzt ändern, hat einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht. Justizreferent Volker Malzkorn: „Die Bundesregierung soll dem Nationalrat einen ­Gesetzesentwurf vorlegen, wonach auch aus der Haft regulär entlassene Sexualstraftäter mit gerichtlicher Aufsicht belegt werden müssen.“

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