13 Jahre Haft

23-Jähriger stach 7-mal auf Freundin ein

19.11.2010

Der Vorarlberger ging im Streit um Drogen auf seine Freundin los.

Zur Vollversion des Artikels
© APA
Zur Vollversion des Artikels

Ein 23-jähriger Deutscher ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg bei einem Prozess wegen versuchten Mordes und gefährlicher Drohung zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte im Jänner dieses Jahres unter Drogeneinfluss siebenmal auf seine Freundin eingestochen und sie mit dem Umbringen bedroht, berichteten Vorarlberger Medien. Die Frau wurde bei der Attacke glücklicherweise nur leicht verletzt. Das Gericht ordnete die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Streit um Drogen
Der Deutsche, der seit Jahren im Vorarlberger Oberland wohnt, ging vor einem Lokal in der Feldkircher Innenstadt auf seine zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alte Freundin los. Grund für die Auseinandersetzung zwischen dem 23-Jährigen und seiner ebenfalls suchtgiftabhängigen Freundin war angeblich eine Meinungsverschiedenheit um weiteren Drogenkonsum. Außer sich vor Rage stach der Mann zunächst zweimal auf sein Opfer ein, wenig später folgten nochmals fünf Stiche. Die Frau kam glücklicherweise mit leichten Verletzungen davon und musste im Spital lediglich ambulant behandelt werden.

6,5 Zentimeter lange Klinge
Dass die Anklage auf versuchten Mord lautete, lag einerseits am Messer, mit dem der 23-Jährige zustach: Mit einer Klingenlänge von 6,5 Zentimeter war es laut gerichtsmedizinischem Gutachten durchaus dazu geeignet, der Frau lebensgefährliche Verletzungen zuzufügen.

Lebengefährliche Einstiche
Auch die Einstichorte waren so gewählt, dass das Leben der Frau hätte in Gefahr geraten können. Außerdem drohte der Mann seinem Opfer lautstark mit dem Umbringen, sogar dann noch, als die Frau bereits im Rettungsauto saß.

Angeklagter laut Gutachter zurechnungsfähig
Vor Gericht gab der 23-Jährige zu, seiner Freundin den Tod angedroht zu haben, er habe das aber nicht ernst gemeint. Er habe nie vorgehabt, sie zu töten und auch nicht allzu stark zugestoßen, beteuerte der Angeklagte. In der psychiatrischen Expertise kam Gutachter Reinhard Haller zum Schluss, dass der Deutsche zum Tatzeitpunkt trotz seiner Drogenvergangenheit zurechnungsfähig gewesen sei. Der 23-Jährige könnte auch in Zukunft zu ähnlichen Taten fähig sein, hieß es.

13 Jahre Haft und 2.000 Euro Schmerzensgeld
Das Gericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer 13-jährigen Haftstrafe, er wird in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht. Außerdem muss er der Frau 2.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Da die Verteidigung Nichtigkeitsbeschwerde anmeldete, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel