Wien

29-jährige vergewaltigt - Acht Jahre Haft

11.12.2013


Gastwirt fügte Lebensgefährtin schwere Verletzungen zu.

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© dpa
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Ein 37-jähriger Gastwirt, der am 3. März 2012 in seiner Wohnung in Wien-Alsergrund seine langjährige Lebensgefährtin vergewaltigt und ihr schwere Verletzungen zugefügt hatte, ist am Mittwoch im Straflandesgericht zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem muss er der 29 Jahre alten Frau 4.100 Euro Schmerzengeld bezahlen und sämtliche Kosten für allfällige Folgeschäden ersetzen.

Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig. Der Gastronom meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Laut Anklage soll er seine Freundin nach einer durchzechten Nacht malträtiert haben, weil er sie eines Techtelmechtels mit einem anderen Mann verdächtigte.

"Grausam und sadistisch"
Konkret soll er die 29-Jährige zunächst gezwungen haben, sich auszuziehen und ins Bett zu legen, wo er dann mit Fäusten auf sie einschlug und sie auf eine Weise vergewaltigte, die Richterin Eva Brandstetter "besonders grausam und sadistisch" nannte: "Das ist weit über das Ausmaß hinausgegangen, mit dem wir hier üblicherweise zu tun haben."

Die Frau, die vier Jahre lang mit dem Mann zusammen war, erlitt unter anderem einen Pneumothorax, der laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten eine Folge des Umstands war, dass der 37-Jährige sie in Bauchlage gedreht hatte und ihr in den Rücken gesprungen war. Daneben zählte Staatsanwältin Gabriele Müller-Dachler einen multiplen Nasenbeinbruch, eine Fraktur des Jochbeins, Prellungen und Hämatome am ganzen Körper und im Vaginal-und Analbereich an weiteren Verletzungen auf. Die 29-Jährige wies auch Bisswunden am Rücken auf. "Er hat sie maximal malträtiert", fasste die Anklägerin zusammen.

"Wir haben ganz normalen Sex gehabt", behauptete demgegenüber der Angeklagte. Danach habe man fern geschaut. Seine Freundin habe ihm dann jedoch unterstellt, ein Verhältnis mit seiner Kellnerin zu haben. "Auf einmal habe ich rot gesehen", räumte der Gastwirt ein, er habe in dieser Situation die Fäuste sprechen lassen. Und weiter: "Aber wo ich das Blut gesehen habe, habe ich eh gesagt, sie soll sich waschen gehen."

Gebissen
Gebissen habe er die Frau nur deshalb, "weil ich so aufgeregt war, wie sie mich immer wieder auf diese Person angesprochen hat, mit der nix war". Bei der Strafbemessung waren zwei Vorstrafen wegen Körperverletzung zulasten der Frau erschwerend, die sich erst nach der inkriminierten Vergewaltigung endgültig vom Angeklagten getrennt hatte.
 

 

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