3-Jährige starb in Innsbruck
Uni-Klinik verbietet Jackson-Droge
04.11.2011
Experten sagen, das Mittel sei für Kinder nur kurzzeitig geeignet.
Nach dem Tod einer Dreijährigen an der Innsbrucker Kinderklinik hat es am Freitag Diskussionen um die Verwendung des Narkosemittels Propofol bei Kindern gegeben. Jenes Mittel, an dem auch Popstar Michael Jackson gestorben ist. Laut dem Chef der AGES PharmMed, Marcus Müllner, ist das Mittel für eine Sedierung von Kindern über eine längere Zeit nicht zugelassen. Das Mittel soll eigentlich nur für eine Narkose im Zuge von Operationen verwendet werden. Das Mädchen lag aber mindestens 36 Stunden im künstlichen Tiefschlaf.
"Zugelassen ist es bei Kindern für die Einleitung und die Aufrechterhaltung einer Narkose bei Operationen", erklärte Müllner. Für eine Sedierung zum Zweck einer Intensiv-Betreuung über einen längeren Zeitraum sei es aber nicht geeignet. Laut dem Beipackzettel ist es zur Sedierung für Kinder unter 16 Jahren verboten. Für Narkosen sei es ab dem ersten Lebensmonat zugelassen.
Innsbrucker Klinik verbietet Narkosemittel
Die ärztliche Direktion der Innsbrucker Klinik hatte am Donnerstag die Verwendung des Narkosemittels Propofol zur Sedierung auf Kinder-Intensivstationen gänzlich untersagt. Im Rahmen der laufenden Untersuchungen habe sich der Verdacht erhärtet, dass eine sehr seltene Nebenwirkung des Narkotikums zum Tod des Kindes geführt haben könnte, hieß es. Diese trete in einem von 10.000 Fällen auf und werde Rhabdomyolyse genannt. Dabei handelt es sich um die Auflösung der quer gestreiften Muskelfasern, wozu die Skelettmuskulatur, Herzmuskulatur und Zwerchfell gehören.
Das Gutachten der Obduktion lag am Freitag bei der Innsbrucker Staatsanwaltschaft vorerst noch nicht schriftlich vor. "Erst danach wird über weitere allfällige Gutachten entschieden", sagte Hansjörg Mayr, Sprecher der Anklagebehörde. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Tod des Kindes ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter eingeleitet.