350.000 Euro Schaden

3 Jahre Haft für dreisten Betrüger

08.04.2010

Der 29-Jährige bestellte zahlreiche Waren, zahlte aber nicht.

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© Fally
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Ein 29-jähriger Mann ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hat über Jahre hinweg immer wieder Waren bestellt, darunter einen Maserati und Maßanzüge, obwohl er sie nicht bezahlen konnte. Der angerichtete Schaden wurde mit rund 350.000 Euro beziffert. Das Urteil ist rechtskräftig.

Masche geht auf
Ob Haushaltsgeräte, Gartengrill, Bücher oder Baumaterial, immer wieder funktionierte die Masche. Der Doppelstaatsbürger, zugleich Schweizer und Österreicher, orderte verschiedenste Waren unter falschem Namen, bezahlte sie aber nicht. Am Donnerstag stand er wegen insgesamt 56 Betrugsdelikten vor Gericht. Weil sich aber die meisten Taten in der benachbarten Schweiz ereigneten und diese daher nach Schweizer Recht zu beurteilen sind, wurde der 29-Jährige in 16 Fällen freigesprochen. In der Schweiz gilt eine Täuschung nur dann als Betrug, wenn das Opfer zumindest ein paar wenige Überprüfungen vorgenommen hat. Bei dem Angeklagten hätte dies bedeutet, dass nach einer Warenbestellung zumindest kontrolliert werden hätte müssen, ob der Kunde auch bezahlen kann.

Der Mann hatte sich auch durch mehrfache, einschlägige Vorstrafen nicht von seinem Tun abbringen lassen. In der Schweizer Haft beantragte er eine Namensänderung und betrog mit neuem Namen anschließend weiter. Im Verfahren in Feldkirch zeigte sich der Angeklagte geständig. Das wurde ihm vom Schöffensenat mildernd angerechnet, ebenso wie die Tatsache, dass es vielfach beim Betrugsversuch blieb und die Waren wenigstens teilweise wieder zurückgeholt werden konnten. Wegen des Schadens muss der 29-Jährige in der Schweiz rund 72.000 Schweizer Franken (50.265 Euro) bezahlen.

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