Salzburg

3 Monate 
für 2 tote Freundinnen

02.09.2013

20.000 Euro Schmerzensgeld und drei Monate bedingte für jene Frau, die zwei Freundinnen auf dem Gewissen hat.

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Es geht um das Unfalldrama am 12. Mai 2012 in Nußdorf im Flachgau, das am Montag am Bezirksgericht Oberndorf verhandelt wurde: Damals stürzte ein Van mit drei Gymnasiastinnen, Freundinnen und Trachtenmusikerinnen, in den Oichtenbach – Theresa G. ertrank im Auto, Anna H. starb Tage später im Spital, nur die Lenkerin Karin S. (Name geändert) kam unverletzt davon. Sie war einen Hunderter statt der erlaubten 70 gefahren, hatte einen Probeführerschein und noch mangelnde Fahrpraxis.

Psychische Probleme 
seit dem Horror-Unfall

Die Angeklagte wirkte bei der Gerichtsverhandlung gefasst. Sie hat aber seit dem Unfall mit schweren psychischen Problemen zu kämpfen. Weil sich die 19-Jährige voll geständig zeigte, musste sie nicht mehr jedes Detail der schrecklichen Ereignisse erörtern.

Am Ende des Prozesstages wurde die junge Frau zu drei Monaten bedingter Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Sie nahm den Richterspruch an, der aber (da der Staatsanwalt keine Erklärung abgab) noch nicht rechtskräftig ist.

Den Eltern der Opfer wurden Schmerzens- und Trauergeld in Gesamthöhe von 20.000 Euro zugesprochen.

 

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