Das Verfahren gegen die Bundesheer-Angehörigen, die den Crash mitausgelöst haben könnten, wurde vertagt.
Mit einem Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung hat am Montag am Landesgericht Korneuburg der Prozess um eine tödliche Massenkarambolage auf der A22 im vergangenen Jänner geendet. Der 64-jährige Pkw-Lenker, der im Nebel auf den Wagen einer 32-jährigen Tschechin aufgefahren war, wurde - nicht rechtskräftig - zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe.
Nebelgranate
Die Frage, ob eine Nebelgranate im Zuge einer
Bundesheerübung die plötzliche Sichtbehinderung ausgelöst hatte, wurde heute
nicht geklärt: Die Verhandlung gegen den Übungsleiter (46), einen Korporal
(40) und zwei Unteroffiziere (24), die sich eingangs nicht schuldig bekannt
hatten und Windstille und natürlichem Bodennebel an jenem Abend berichteten,
wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Auf Antrag der Verteidigung sollen
weitere Gutachten eingeholt werden: Ein Chemiker bzw. Waffentechniker sollen
Dauer und Wirkung einer Nebelhandgranate erörtern. Auch das meteorologische
Gutachten steht erst beim nächsten Termin am Programm.
Hohe Geschwindigkeit
Dem Kfz-Sachverständigen zufolge hatte sich
der Lenker der in eine Nebelwolke gehüllten Unfallstelle mit nicht
angepasster Geschwindigkeit genähert. Er prallte mit 80 bis 100 km/h auf den
nahezu im Stillstand befindlichen Wagen der Tschechin auf. Die Frau starb an
einem Genickbruch, der Rover ging in Flammen auf, weitere Personen wurden
verletzt. Insgesamt waren sieben Fahrzeuge beteiligt.
Übungsgelände
Staatsanwalt Friedrich Köhl warf dem
Bundesheer vor, bei der Nachtlehrvorführung mit Nebelhandgranaten den
vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 300 Metern nicht eingehalten zu
haben. Dem Übungsleiter zufolge sei beim geplanten Einsatz von drei Stück
keinesfalls zu erwarten gewesen, dass in 100 Metern Entfernung eine große
Nebelwand entstehen könne. Es habe auch nie einen Vorfall gegeben. Im Zuge
der Vorbereitung habe niemand Bedenken hinsichtlich der geringen Entfernung
des Platzes zur Autobahn geäußert. Tatsächlich war der Einsatz von
Nebelhandgranaten auf dem seit langem bestehenden Übungsgelände nicht
verboten gewesen - seit dem tragischen Geschehen ist es allerdings gesperrt.
Den Bestimmungen zufolge gilt ein 300-Meter-Radius als toxikologische Gefahrenzone. Eine nach dem Crash durchgeführte Messung durch die heeresinterne Untersuchungskommission ergab 260 Meter Distanz von der Wurf- bis zur Unfallstelle. Bei einem unter ähnlichen Verhältnissen nachgestellten Versuch in Allentsteig habe sich der Nebel knapp 100 Meter weit verbreitet, erklärte ein Oberst.
Zum Unfallzeitpunkt war es dunkel und die Fahrbahn trocken. Sämtliche Zeugen bzw. Unfallbeteiligte berichteten allerdings von einer dunklen Nebelwand.