Vorarlberg

32-Jähriger nach Verbotsgesetz verurteilt

20.07.2017

Zwölfmonatige bedingte Freiheitsstrafe und unbedingte Geldstrafe.

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Ein 32-jähriger Vorarlberger ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Zusätzlich wurde eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 2.520 Euro verhängt. Während des Prozesses zeigte sich der Mann reuig und beteuerte seinen Sinneswandel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mehrfache Wiederbetätigung

Von 2014 bis 2016 fiel der Arbeiter wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung mehrfach auf. Zum einen postete er im Internet eindeutige Kommentare, zum anderen machte er sich aber auch durch den Besitz von Nationalsozialismus-Symbolen strafbar. In seiner Küche wurde etwa eine Bierflasche mit Nazi-Etikett sichergestellt, mit der der Angeklagte stolz für Fotos posiert hatte. "Ich war immer schon Skinhead, ich steh fürs arisch Nationale", ließ er dazu im Internet verlauten.

Gefunden wurden bei dem 32-Jährigen aber auch Shirts, Bilder und Poster, mit denen er den Nationalsozialismus verherrlichte. Auch das Buch "Mein Kampf", ein Stahlhelm sowie Musik rechtsradikaler Bands gehörten zu seinen Besitztümern. Das alles rundete das Bild laut Staatsanwalt Philipp Höfle ab.

"Dummheit"

Der Angeklagte selbst bezeichnete sein Verhalten als "Dummheit" und "Blödsinn", er sei durch seinen damaligen Freundeskreis in die Szene hineingerutscht. Mittlerweile habe er dieser Gesinnung längst den Rücken zugekehrt.

Zur unbedingten Geldstrafe in Höhe von 2.520 Euro kamen wegen des Widerrufs einer 2015 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe noch 600 Euro dazu. 500 Euro Verfahrenskosten waren ebenfalls zu bezahlen. Da sich der 32-Jährige Bedenkzeit erbat, war das Urteil nicht rechtskräftig.

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