Der 80-jährigen Frau wurde bei dem Streit die Nase gebrochen.
Wegen vorsätzlich schwerer Körperverletzung ist ein 36-Jähriger am Dienstag am Landesgericht Korneuburg zu einem Jahr Freiheitsstrafe, davon neun Monaten bedingt, verurteilt worden. Er hatte seine 80-jährige Tante im Zuge eines Streits um Geld, das er sich ausborgen wollte, geschlagen und ihr dabei die Nase gebrochen. Der angeklagte Raub war nicht erwiesen, erläuterte Richterin Xenia Krapfenbauer die rechtskräftige Entscheidung des Schöffensenats.
Darüber hinaus muss der Beschuldigte der 80-Jährigen 2.200 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Tatsache, dass die Polizei nach dem Vorfall am 11. Juli in dem Haus der besachwalteten Pensionistin im Bezirk Bruck an der Leitha 1.400 Euro sicherstellte, habe Zweifel an einem Raub geweckt, begründete die Richterin. Sie führte weiters aus, dass die schwerhörige Dame trotz ihrer Altersdemenz in Sachen Geld doch sehr orientiert gewirkt habe.
Der bisher unbescholtene Mann, ein Kutscher aus Salzburg, hatte sich seit 26. Juli in U-Haft befunden. Zu Prozessbeginn hatte er sich der Körperverletzung durch einen Stoß schuldig bekannt, räumte aber dann nach längerer Befragung ein, der Schwester seiner Adoptivmutter eine "Schelle", wie er den Schlag ins Gesicht nannte, versetzt zu haben.