Verbissener Kampf um 4 Kinder in OÖ. Nun schlägt Justiz beinhart zurück.
Dieser Sorgerechtsstreit stellt alles in den Schatten. Vaterrechtsaktivist Herwig Baumgartner wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.
Seit mittlerweile neun Jahren kämpft Herwig Baumgartner um das Sorgerecht für seine vier Kinder (zwei Mädchen und zwei Buben). Rückblick ins Jahr 2001: Der gebürtige Tiroler und seine aus Frankreich stammende Frau urlauben mit den Kindern in Italien. Die Ehefrau lernt einen Gigolo kennen, taucht mit dem Lover und ihren Töchtern ab und wird in der Schweiz ausfindig gemacht. Alle vier Kinder werden Baumgartner zugesprochen. Kurz darauf erhält jedoch die Mutter das Sorgerecht. Was jetzt beginnt, ist ein in Österreich noch nie da gewesener Kampf eines Vaters um seine Kinder:
Kampf gegen Justiz
Da werden Gutachter für befangen erklärt, Verfahrenshelfer angezeigt, Richter des Obersten Gerichtshofs wegen angeblichen Betrugs abgelehnt. Baumgartner kämpft dagegen an, dass die vom französischen Verfassungsrecht ihm zuerkannte gemeinsame Obsorge ignoriert wird. Zu einem der vier Kinder hat er die ganzen neun Jahre schon keinen Kontakt mehr – und das, obwohl das Besuchsrecht angeblich nie rechtsgültig entschieden wurde. Baumgartner wird zum Sprachrohr der Wiener Vaterrechtsbewegung, begleitet Väter in deren Obsorgeverfahren.
In der eigenen Angelegenheit verbittert er aber immer mehr und kämpft mit nicht immer legitimen Mitteln gegen die Mühlen der Justiz. 2005 wird der Ex-Unternehmensberater als Begleitperson in einem Scheidungsverfahren (er saß im Publikum und lästerte) verhaftet. Zwei weitere Strafen sitzt der inzwischen 58-Jährige ab. Seit 2007 schreibt der Ex-Leistungssportler im Webforum genderwahn.com wahre Hasspredigten. Die Website wurde inzwischen gesperrt.
26 Delikte
Am Montag wurde Baumgartner im Landesgericht Linz in einem aufsehenerregenden Prozess zu vier Jahren Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (nicht rechtskräftig) verurteilt. Die Liste der Vorwürfe gegen ihn: 11 Verleumdungen gegen Justizbeamte, sechs Mal Widerstand gegen die Staatsgewalt, sechs gefährliche Drohungen, zwei Mal Stalking, ein Mal Nötigung.